Kein Vermittlungsausschuss

Bundesrat lässt PTA-Reform passieren

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Berlin -

Trotz umfangreicher Kritik der Ländergesundheitsminister wird der Bundesrat morgen dem PTA-Reformgesetz zustimmen. Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses findet sich keine Mehrheit. Damit kann das PTA-Reformgesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung in Kraft treten. Es bleibt bei 2,5 Jahren Ausbildungsdauer. Die Länder werden voraussichtlich in einer Resolution ihre Änderungswünsche nochmals zu Protokoll geben. Die Länder wollten die Ausbildungsdauer auf drei Jahre verlängern und Schulgeld zahlen.

Wie es aus dem Bundesrat hieß, ist die Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses in der letzten Woche gebröckelt. Offenbar waren den Staatskanzleien der Länderregierungen die Kritik und die Änderungswünsche der Ländergesundheitsminister zu kleinteilig. In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses war es unter anderem um die Stundenzahl für bestimmte Unterrichtsgebiete gegangen. „Das ist nicht unsere Flughöhe“, hieß es jetzt aus dem Bundesrat. Auch Adexa und dem Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) geht die Reform nicht weit genug. Beide hatten eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre gefordert.

Daher bleibt es jetzt bei der Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren. Allerdings erhalten die PTA erweiterte Kompetenzen. Und das Thema Digitalisierung wird in der Ausbildung stärker gewichtet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird morgen im Bundesrat bei der Verabschiedung der PTA-Reform anwesend sein. „PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig“, so Spahn zu seinem Gesetz.

Aufsichtspflicht

Während die Länder allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und somit einen Wegfall der Aufsichtspflicht ermöglichen wollen, bliebt es jetzt bei der grundsätzlichen Aufsichtspflicht das Apotheker über die PTA. Der Gesetzesentwurf des BMG sieht eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht unter folgenden Voraussetzungen vor: Möglich ist dies, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindesten seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen.

Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert. Ausgenommen sind beispielsweise die Sterilherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder teratogenen Stoffen sowie Einzelimporten. Ausgeschlossen ist außerdem die Vertretung des Apothekenleiters. Die Pflicht zu Aufsicht durch den Apothekenleiter kann nur entfallen, wenn er „sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es jetzt im PTA-Reformgesetz.

Die Länder hatten sich für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung auf mindestens drei Jahre mit einem Stundenumfang von mindestens 4200 Stunden ausgesprochen. Union und SPD im Bundestag konnten sich aber nicht auf eine Verlängerung der Ausbildungszeit verständigen. Als Kompromiss wird stattdessen frühestens 2028 die PTA-Ausbildung erneut auf den Prüfstand kommen.

Ausbildungsvergütung

Das Bundesratsplenum hat sich für eine Ausbildungsvergütung von Beginn an ausgesprochen. Sonst sei der Beruf nicht konkurrenzfähig. „Ein Gleichklang mit den Vorschriften bereits reformierter berufsrechtlicher Regelungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe ist herzustellen, um dem Fachkräftemangel in Apotheken wirksam begegnen zu können – als erstes träfe dieser wohl den ländlichen Raum“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats. Der Vorschlag wurd von der Koalition ebenfalls abgelehnt: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. Neben Themen wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert.“

Die Ausbildung nach der neuen Regelung soll zum 1. Januar 2023 beginnen. Wer seine PTA-Ausbildung vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnen hat, wird diese nach bisherigen Vorschriften abschließen.

Statt den Vermittlungsausschuss anzurufen werden die Länder eine Resolution verabschieden: „Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass die vorgenommene Erweiterung der Kompetenzen von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten vor dem Hintergrund der Patientensicherheit und des Patientenschutzes einhergeht mit einer entsprechenden Anpassung und Erweiterung der Ausbildung. Die mit dem Gesetz vorgenommenen Änderungen der Ausbildung ist jedoch aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend, um die Kompetenzerweiterung zu begründen. Dem Gesetz ist es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem Curriculum) zu schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Prüfung der Kompetenzerweiterung und der damit verbundenen Ausbildungsbedingungen und Qualifikationsanforderungen durchzuführen und auf der Basis des Ergebnisses der Prüfung eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen.“

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