Notdienstpauschale

Der letzte Widerstand der Kammern

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Berlin -

Für den Deutschen Apothekerverband (DAV) ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) eine Aufwertung: Der DAV muss zwar die Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hinnehmen, ist aber erstmals gesetzlich etabliert und für die Verteilung von Honoraren zuständig. Einige Apothekerkammern scheinen dies nicht zu begrüßen: Bei der letzten Sitzung der Bundesapothekerkammer (BAK) wurde über die neue Rolle des DAV diskutiert. Der neue BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer will Ruhe in die Angelegenheit bringen. Die Rollenverteilung sei jetzt klar geregelt, die Notdienstpauschale dürfe nicht durch einen solchen Streit behindert werden.

Dem Vernehmen nach soll sich insbesondere Kiefers Vorgängerin bei der BAK, Erika Fink, über die neue Rolle des DAV beschwert haben: Die Präsidentin der hessischen Apothekerkammer hatte offenbar die Rechts- und Fachaufsicht des BMG über den DAV moniert.

Auch Vertreter anderer Kammern sollen eine mögliche Einflussnahme des BMG auf die politische Interessenvertretung der Apotheker kritisch sehen. Zu einer Abstimmung über das Thema ist es aber nicht gekommen. Die Kritiker des ANSG-Entwurfs seien deutlich in der Unterzahl gewesen, heißt es von mehreren Sitzungsteilnehmern. Die Mehrheit habe begrüßt, dass es überhaupt einen Entwurf gibt.

Kiefer wollte sich auf Nachfrage nicht zum Sitzungsverlauf äußern. Allerdings: „Wir dürfen die Umsetzung der Notdienstpauschale auf keinen Fall wegen solcher politischen Gründe behindern“, so der BAK-Präsident.

Die Rollenverteilung sei nun klar: „Die Behörden und Kammern sind für die Einteilung und Meldung der Dienste verantwortlich, der DAV soll die Zahlungsströme organisieren.“ Er persönlich finde die neue Rolle des DAV „völlig ok“. Er könne daran „nichts Unethisches“ finden, so Kiefer.

Für eine große Überraschung sorgte in der vergangenen Woche allerdings eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums aus Kiefers Heimat Rheinland-Pfalz: „Wir haben Zweifel, dass der DAV die optimale Instanz zur Fondsverwaltung ist“, so eine Ministeriumssprecherin. Das Land werde sich bei der Abstimmung im Bundesrat für Änderungen stark machen. Unter anderem sei eine stärkere Einbindung der Landesapothekerkammern gewünscht.

Kiefer hat diese Stellungnahme selbst überrascht: „Ich kannte diese Meinung bislang nicht“, so der BAK-Präsident. Er wolle mit dem Ministerium Kontakt aufnehmen, um zu klären, wie es zu der Sichtweise kam.

Die Debatte um die Rollenverteilung zwischen DAV und Apothekerkammern ist nicht neu: Einige Kammern hatten schon vor Monaten gefordert, neben der Diensteinteilung auch die Verteilung der Gelder zu übernehmen. Selbst das BMG war bei seinen Überlegungen zunächst von einer solchen Lösung ausgegangen.

Beim Gesetzgebungsverfahren hatten sich allerdings zwei Probleme ergeben: Erstens sind die Kompetenzen der Kammern in den einzelnen Gebieten unterschiedlich. Einige Kammern verfügen daher nicht über die nötigen Daten zu den Notdiensten.

Zweitens wäre auch die BAK für die Geldverteilung nicht in Frage gekommen: Denn sie ist lediglich eine Arbeitsgemeinschaft ohne Rechtsform, sodass das BMG sie mit dieser Aufgabe nicht hätte betrauen können.

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