Weiteres Bundesland zieht nach

Brandenburg: Import von antibiotischen Säften erlaubt

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Berlin -

Wegen Medikamentenmangels erlaubt nun auch Brandenburg vorübergehend die Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Antibiotika-Säfte für Kinder. Der Bund hatte vergangene Woche offiziell „Versorgungsmangel“ bei antibiotischen Säften für Kinder festgestellt. Bayern und Bremen hatten ein befristetes Abweichen von den Vorgaben der Arzneimittelgesetztes bereits gestattet.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder offiziell gemacht hat, ermöglicht nun auch das Land Brandenburg Pharmagroßhändlern und Apotheken das Inverkehrbringen von in Deutschland nicht zugelassenen Antibiotika-Säften für Kinder. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) tritt am 3. Mai in Kraft.

Ernstes Problem

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sieht in dem aktuellen Versorgungsmangel von wichtigen Arzneimitteln „ein ernstes Problem“. Bei der Behandlung von potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen oder anderen schweren bakteriellen Infektionen seien Antibiotika-Säfte unersetzlich, so die Ministerin. „In dieser extremen Engpasssituation brauchen wir jetzt schnelle, pragmatische Lösungen.“ Das dürfe aber nicht zu einem Dauerzustand werden: „Bei der Arzneimittelversorgung brauchen wir stabile und verlässliche Lieferketten“, so Nonnemacher.

Die Bundesregierung bereite derzeit das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz vor, um die Versorgungsicherheit zu stärken: „Das muss jetzt zügig umgesetzt werden. Die aktuelle Situation zeigt zudem deutlich, dass lebenswichtige Medikamente stärker in der EU produziert werden müssen“, erläutert Nonnemacher.

Import erlaubt

Im Falle eines Versorgungsmangels der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, können die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben der Arzneimittelgesetztes gestatten: Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes. So dürfen beispielsweise in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, in dem Fall demnach antibiotische Säfte aus dem Ausland importiert werden.

Nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sind Antibiotika derzeit bundesweit so knapp, dass auch für schwer erkrankte Kinder nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Auch Bundesländer wie Bremen und Bayern haben bereits reagiert: „Wir leiten in Bayern umgehend zwei Maßnahmen ein, die den Mangel an antibiotischen Säften für Kinder lindern sollen“, sagte Holetschek. „Zum einen sollen die Regierungen mit einer neuen Allgemeinverfügung befristet die Einfuhr von Arzneimitteln gestatten, die bei uns eigentlich nicht zugelassen oder registriert sind.“ So könnten Großhändler, Hersteller und Apotheken unbürokratisch handeln.

Herstellung erleichtern

Die zweite Maßnahme ist ein Appell Holetscheks an die Krankenkassen – mit dem Ziel, Apothekern die eigene Herstellung von Antibiotika zu erleichtern. „Darin bitte ich die Krankenkassen, vorerst keine Zuschläge sowie Erstattungen zu verweigern und in der Folge keine bereits geflossenen Vergütungen zurückzufordern, wenn Apotheker einen verschriebenen, aber nicht verfügbaren antibiotischen Saft durch ein selbst hergestelltes Arzneimittel ersetzen“, sagte der CSU-Politiker.

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