Gesundheitsministerkonferenz

Barrierefreiheit: Meldepflicht für Arztpraxen gefordert

, Uhr
Berlin -

Apotheken müssen barrierefrei sein, Arztpraxen sollen dazu wenigstens öffentlich Angaben machen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die Sache gesetzlich zu regeln.

Apotheken sollen nach § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) barrierefrei sein, was faktisch bedeutet, dass bei Eröffnungen oder Übernahmen keine Stufen akzeptiert werden. Bei den Praxen ist die Sache nicht so leicht umzusetzen, da sie sich vielfach nicht im Erdgeschoss befinden und nur über Treppen zu erreichen sind. Eine Verpflichtung gibt es allerdings: Laut § 75 Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sicherstellen, dass sich Patientinnen und Patienten über die Sprechstundenzeiten und über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) informieren können.

Doch das sogenannte Bundesarztregister weist laut den Ländern viele Lücken auf. Zwar wurde von der KBV mit Beteiligung der maßgeblichen Betroffenenverbände und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine neue Richtlinie erarbeitet, die deutlich mehr Kriterien der Barrierefreiheit für Praxen, beispielsweise eine barrierefreie Webseite, enthält. Es fehle bislang jedoch an einer gesetzlichen Verpflichtung der Arztpraxen selbst, ihre Daten einfach und bürokratiearm an ihre KV zu übermitteln. „Dadurch kann die KBV ihrem Auftrag nur ungenügend nachkommen. Menschen mit Behinderungen fehlt es an transparenten Informationen, welche Arztpraxen für sie geeignet sind. Eine solche Praxis ist nicht mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbar.“

Pflicht für Praxen

Die Ministerinnen und Minister beziehungsweise Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern das BMG auf, die bisherige Regelung durch gesetzgeberische Maßnahmen so zu flankieren, dass eine einfache und bürokratiearme Verpflichtung der Arztpraxen erreicht wird, die Angaben zur Barrierefreiheit an ihre Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln.

„Das Gesundheitssystem, insbesondere viele Hausarztpraxen im Bestand, sind noch nicht ausreichend barrierefrei, wodurch Menschen mit Behinderungen der Zugang zur medizinischen Versorgung erschwert ist. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird sich die Notwendigkeit einer barrierefreien Primärversorgungsstruktur erhöhen. Ziel muss es sein, bereits heute bestehende Versorgungslücken zu schließen, Praxisstandorte zu erhalten und die Versorgungsqualität zu verbessern“, so der Beschluss.

Deutschland habe sich bereits 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ zu gewährleisten. Der UN-Fachausschuss habe Deutschland vor drei Jahren zum Ergreifen von Maßnahmen aufgefordert, um die Verfügbarkeit von barrierefreien Gesundheitsdienstleistungen für alle Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung zu gewährleisten.

Mehr Inklusion im Studium

Neben verbindlichen Angaben zur Barrierefreiheit sowie Förderprogrammen könnte auch eine stärkere Berücksichtigung von Inklusion im Medizinstudium sowie in der Ausbildung in den Gesundheitsberufen dazu beitragen, bestehende Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung für alle zu ermöglichen.

Die Reform der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) verzögere sich aber seit mehreren Jahren – obwohl sie dringend notwendig sei, um die Ausbildung an moderne Standards anzupassen. „Auch in Bezug auf Wissen zu Behinderungen und Handlungskompetenzen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen sind Anpassungen in der ÄApprO erforderlich, um Ärztinnen und Ärzte adäquat auf ihre berufliche Tätigkeit vorzubereiten.“

Die GMK setzt sich dafür ein, die Reform gemeinsam mit dem BMG zum Abschluss zu bringen. Die in dem 2023 vom BMG vorgelegten Entwurf diesbezüglich vorgesehenen Änderungen werden als wichtige Ziele anerkannt. Bei einer Novellierung der ÄApprO sollte die Zielsetzung wieder aufgegriffen werden.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Massiver Vorsprung für Teleclinic
DocMorris bald in Apotheken?
ApoRetrO – Der satirische Wochenrückblick
Arzt spielt Apotheker – Burnout
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Ärzt:innen, entspannt euch!
Mehr aus Ressort
Einsparungen „nicht gerecht verteilt“
Umfrage: Wenig Zustimmung für Sparreform