Die Zyto-Apotheker sind vom Schiedsspruch zur Hilfstaxe schockiert. Gestöhnt wird bei Kürzungen immer, doch so mancher Kollege sieht nun überhaupt keine Zukunft mehr für sein Geschäftsmodell. Während etliche Zyto-Apotheker den Druck auf ihre Verbände erhöhen, planen andere teilweise spektakuläre Protestaktionen.
Laut dem Schiedsspruch müssen die Apotheker den Krankenkassen unter anderem deutlich höhere Rabatte für generische Wirkstoffe gewähren. Auf die Listenpreise von Doxorubicin und Epirubicin etwa wird ein Abschlag von 83,7 Prozent fällig. Auch bei anderen Wirkstoffen und -gruppen wurden Rabatte beschlossen, die einige Zyto-Apotheker „existenzbedrohend“ nennen. Solche Aussagen sind schwer einzuordnen, weil die Generikahersteller in der Vergangenheit oft doch noch reagieren konnten. Andererseits ist aktenkundig, dass die Schiedsstelle fast vollständig die Forderungen des GKV-Spitzenverbands umgesetzt hat.
Zwei Dinge empfinden die Apotheker als besonders ungerecht: Die neue Hilfstaxe soll rückwirkend zum 1. November greifen, die Kassen könnten so noch Rabatte für fast drei Monate geltend machen. Der zweite besonders kritische Punkt ist die vorgesehene pauschale Rabattierung patentgeschützter Originalpräparate in Höhe von 1,6 Prozent. Denn bei einigen dieser oft sehr hochpreisigen Präparate bekommen die Apotheker vom Hersteller überhaupt keinen Rabatt – warum auch, wenn es zu der Verordnung keine Alternative gibt.
Jetzt formieren sich die Betroffenen: Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie den Landesapothekerverbänden sollen inzwischen etliche Protestschreiben empörter Zyto-Apotheker eingegangen sein. In der Musterversion eines sechsseitigen Schreibens wird der DAV aufgefordert, gegen den Schiedsspruch zu klagen, weil unter anderem die Rückwirkung nichts rechtmäßig sei, sondern eine willkürliche Belastung der Apotheker. Schließlich könnten diese von den Herstellern auch rückwirkend keine Rabatte mehr einfordern. Aus ihrer Sicht hätte die alte Hilfstaxe fortgelten müsste, bis eine neue vereinbart sei. Selbst einzelne Kassen lehnten die Rückwirkung ab, ohne dass dies aber verbindlich erklärt worden wäre, heißt es in dem Schreiben.
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