Schiedsstelle

Kein Kompromiss zur Hilfstaxe

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Berlin -

Die erste Runde der Verhandlungen über einen Kompromiss zur neuen Hilfstaxe für die Zytostatikaherstellung hat erwartungsgemäß kein Ergebnis gebracht. Die nächste Runde wurde für den 14. Dezember terminiert. Seit dem Sommer streiten DAV und GKV-Spitzenverband über die Festsetzung der Hilfstaxe. Dazu hatte der Gesetzgeber beide Seiten mit dem Verbot der Zyto-Ausschreibungen verpflichtet.

Die Schiedsstelle unter Leitung von Dr. Rainer Hess hatte ihre Arbeit aufgenommen, nach dem DAV und GKV-Spitzenverband das Scheitern ihrer Verhandlungen erklärt hatten. Schon da zeichnete sich eine längere Kompromisssuche ab. Der Austausch der schriftlichen Stellungnahmen von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) ist inzwischen erfolgt.

Somit ist keineswegs sicher, dass die Schiedsstelle bis zum Jahresende zu einem Spruch kommt. Wahrscheinlich werden sich die Gespräche ins neue Jahr hineinziehen. Die Materie ist kompliziert. Von Schiedsstellenchef Hess ist bekannt, dass er zunächst versucht, einen Kompromiss zu vereinbaren. Bei den letzten Verhandlungen über den Retax-Deal gab es sogar vier Anläufe. Die Gespräche zogen sich über Monate hin. Im Fall der Hilfstaxe sieht das Gesetz zudem keine Frist für den Schiedsspruch vor.

Ende August waren die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband über die Hilfstaxe gescheitert. Mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) hatte die Bundesregierung Ausschreibungen für die Zyto-Versorgung verboten. Stattdessen können die Kassen auf der einen Seite mit den Herstellern der Wirkstoffe Rabattverträge abschließen. Auf der anderen Seite wurden DAV und Kassen vom Gesetzgeber beauftragt, die Hilfstaxe neu zu verhandeln.

Die gegenwärtige Hilfstaxe bildet im Prinzip den Einkaufspreis der Wirkstoffe und den „Arbeitspreis“ für die Dienstleistung des Apothekers ab. Bei generikafähigen Wirkstoffen wird der Preis des zweitgünstigsten Einkaufspreises als Berechnungsgrundlage gewählt. Darauf gibt es unterschiedliche Rabatte und Abschläge. Der Arbeitspreis für die Apotheker schwankt je nach Art der Zubereitung zwischen 39 und 81 Euro. Seitenlang geregelt wird in der Hilfstaxe der Umgang mit den Verwürfen, deren Abrechnung mit den Rabattverträgen ausgeschlossen wurde. Das alles lag auf dem Verhandlungstisch und muss neu geregelt werden.

In NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich die Kassen unterdessen zusammengetan und wollen mit Pharmaherstellern Verträge über zahlreiche Wirkstoffe für die Krebstherapie schließen. Die AOK Rheinland/Hamburg hat im Namen aller Kassen in den entsprechenden KV-Gebieten einen Lieferauftrag zu sogenannten Open-House-Verträgen bekanntgemacht. Erste Zuschläge sind inzwischen erfolgt. Zu den geforderten Zielpreisen dürfen die Hersteller dann mit den Kassen abrechnen. Die Verträge sind nicht exklusiv, jeder Hersteller kann – auch später noch – zu den geforderten Konditionen beitreten.

An den Open-House-Verträgen beteiligt sind neben der federführenden AOK Rheinland/Hamburg die AOK Nordwest, Barmer, Techniker, DAK-Gesundheit, KKH, die beiden anderen Ersatzkassen HKK und HEK, der BKK-Landesverband Nordwest, IKK Nord sowie die IKK classic, die Knappschaft und die SVLFG als landwirtschaftliche Krankenkasse.

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