Wenn selbstständige Frauen schwanger werden, bekommen sie weniger Unterstützung als Angestellte oder Beamtinnen; die neue Bundesregierung will genau das ändern. Vor allem für Apothekeninhaberinnen würde die neue Regelung deutlich Erleichterung schaffen.
Während Mutterschutz und Elternzeit bei Angestellten kein Problem sind, ist die Situation bei Inhaberinnen deutlich komplizierter. Ein Lichtblick: Der Mutterschutz für Selbstständige wurde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen, wörtlich unter Punkt 3247 des Papiers: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“
Dazu sollen zeitnah umlagefinanzierte Finanzierungsmodelle geprüft und mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden. Bislang kann für selbstständige Frauen eine lange Babypause das Aus für den Betrieb bedeuten, da es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz gibt.
In Deutschland regelt es das Gesetz aktuell so, dass selbstständig tätige Frauen zwar Elterngeld beantragen können, sie aber weder einen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen noch auf die Zahlung von Mutterschutzgeld haben. Was bleibt, ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Das Problem: Es gibt zahlreiche Ausschlusskriterien, sodass nicht jede Selbstständige einen solchen Vertrag abschließen kann. Wer sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhält dann zwar während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes der Krankenkasse – aber nur, wenn der Krankentagegeld-Anspruch mit abgesichert ist. Zudem deckt es nur einen Teil der Lebenshaltungskosten, aber eben nicht die Betriebskosten.
Eine Finanzierungslösung könnte – ähnlich wie beim Mutterschutz für Angestellte – eine Umlage sein. Das fordert zum Beispiel der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland. „Wir befürworten eine solidarisch umlagefinanzierte Lösung, die alle Selbstständigen – Frauen wie Männer – einbezieht und der Lebensrealität selbstständiger Frauen und Unternehmerinnen gerecht wird“, erklärt Verbandssprecherin Viktoria Keltenich. „Mutterschutz für Selbstständige ist keine Frauensache, sondern eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform schließt eine überfällige Gerechtigkeitslücke und stärkt die Gründungskultur“, betont die Sprecherin.