NRW will Nachteile abbauen

Initiative zum Mutterschutz für Selbstständige

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Düsseldorf -

Nordrhein-Westfalen will über eine Bundesratsinitiative einen gesetzlichen Mutterschutz für selbstständig arbeitende Frauen voranbringen. Das Land werde auf Beschluss des Kabinetts in der Länderkammer einen Entschließungsantrag einbringen, teilte die stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) mit. Ziel sei es, Nachteile während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Entbindung abzubauen. Für Apothekeninhaberinnen kommt hinzu, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass die Apotheke von einer oder einem Approbierten weiter geführt werden muss, wenn sie selbst nicht da sind.

„Alle, die ein Kind bekommen, müssen auch das Recht auf einen gesetzlichen Schutz haben“, sagte Neubaur, die auch NRW-Wirtschaftsministerin ist. Eine Schwangerschaft dürfe für Selbstständige nicht die Bedrohung ihrer unternehmerischen Existenz bedeuten. „Wenn wir die Nachteile für Selbstständige abbauen, tun wir etwas für die Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel.“ Im Jahr 2022 wurden in NRW nach Angaben Neubaurs 31 Prozent der gewerblichen Gründungen von Frauen angemeldet, in den freien Berufen waren es rund 52 Prozent.

Das Mutterschutzgesetz, das Schutzfristen vor und nach der Entbindung und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots vorsieht, gilt bislang nicht für schwangere und stillende Frauen, die ausschließlich selbstständig arbeiten. Die Ausfallzeiten selbstständiger Frauen wegen Schwangerschaft und Geburt führten zu Auftragseinbußen und Umsatzrückgängen, so Neubaur. Die Bundesratsinitiative aus NRW unterstütze auch das Ziel, den Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen.

Mutterschutz und Elternzeit ist für Angestellte kein Problem – bei Selbstständigen ist die Situation komplizierter. Selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung haben während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Selbstständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Entscheidend ist dabei, dass der Krankengeldanspruch mit abgesichert ist.

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