Rahmenvertrag

Apotheker scheitern mit Aut-idem-Liste

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Berlin -

Eigentlich sollten sich Apotheker und Kassen auf eine Liste von Arzneimitteln einigen, die nicht ausgetauscht werden dürfen. So zumindest hatte es der Gesetzgeber in der AMG-Novelle vorgeschrieben. Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband konnten sich nicht auf eine entsprechende Anlage zum Rahmenvertrag einigen. Die Unionsfraktion ist erzürnt und stellt die Zusammenarbeit von Apothekern und Kassen in Frage.

Laut AMG-Novelle kommen für den Ausschluss von der Substitution Arzneimittel in Frage, bei denen „zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung sachgerecht ist, dass Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten“. In solchen Fällen sollten sich Kassen und Apotheker auf ein generelles Aut-idem-Verbot einigen.

Am vergangenen Freitag hat die DAV-Mitgliederversammlung über den neuen Rahmenvertrag abgestimmt. In den Vertrag wurden zwar diverse Änderungen zu Nullretaxationen aufgenommen. Die Substitutionsliste fehlt jedoch.

Bei den zu ändernden Paragraphen heißt es zwar: „Einfügung einer neuen Auflistung zu von der Aut-idem-Verpflichtung ausgeschlossenen Arzneimitteln“. Allerdings wurde der Mitgliederversammlung keine entsprechende Anlage vorgelegt – es gibt sie also nicht.

Dem Vernehmen nach wollten die Apotheker die Einigung zu den Nullretaxationen nicht mit einem neuen Streit über die Liste gefährden: In den Verhandlungen sollen die Kassen sich mehrfach gegen den gezielten Ausschluss gewisser Medikamente von der Austauschbarkeit ausgesprochen haben. Der DAV hingegen will so viele Rabattarzneimittel wie möglich dort unterbringen. Beide Seiten sollen sich darauf geeinigt haben, diesen Punkt später weiter zu verhandeln.

Der politische Druck wächst aber: Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), hat kein Verständnis für das langsame Vorgehen der Verhandlungspartner: „Wir erwarten eine schnelle Umsetzung. Sonst schreiben wir das nächste Mal die Liste direkt ins Gesetz, aber dann kann man das mit der Selbstverwaltung auch gleich lassen.“

Die Neuregelungen zur Austauschbarkeit seien mit gutem Grund ins Gesetz aufgenommen worden, so Spahn: „Denn wir wollen Ärzte, Apotheker und vor allem Patienten damit Sicherheit geben, bei bestimmten Erkrankungen genau das Medikament nutzen zu können, auf die der Patient eingestellt ist.“

Auch die Grünen-Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender hatte sich in der vergangenen Woche für eine Vereinbarung stark gemacht. Solche Chancen müsse man nutzen, sagte die Oppositionspolitikerin. Die Politik werde allerdings keine Arzneimittel benennen: Schließlich hätten Abgeordnete nicht das dafür nötige pharmazeutische Fachwissen.

Dass Apotheker und Kassen bald zu einer Einigung kommen, ist unwahrscheinlich. Schon vor der AMG-Novelle hatten die Kassen eine solche Liste komplett abgelehnt. Es sei sinnvoller, wenn der behandelnde Arzt mit dem aut-idem-Kreuz entscheide, wann von einem Austausch abzusehen sei. Er sei aufgrund seiner Qualifikation und Sachnähe eher berufen als Kassen und Apotheker, so der AOK-Bundesverband im Herbst 2012.

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