ALBVVG im Gesundheitsausschuss

AOK will Apothekenmarge deckeln

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Berlin -

Die Apotheken kämpfen aktuell um Honorarerhöhungen, das ist eine der zentralen Forderungen, denen der bundesweite Protest am Mittwoch Ausdruck verleihen soll. Der AOK-Bundesverband erwägt derweil eine Deckelung der prozentualen Marge bei hochpreisigen Arzneimitteln vor.

Der AOK-Bundesverband forderte in der Anhörung zum Engpassgesetz (ALBVVG) im Gesundheitsausschuss im Bundestag eine Deckelung des Honorars der Apotheken. Konkret geht es um die prozentuale Marge von 3 Prozent bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Diese Regel stamme aus einer Zeit, als man noch nicht die Höchstpreise der Fertigarzneimittel gesehen habe, wie es sie in der heutigen Zeit gebe, so Sabine Jablomka, Leiterin der Abteilung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im AOK-Bundesverband und selbst Apothekerin. „Natürlich sollen Apotheken angemessen entlohnt werden“, so Jablomba, nannte als Beispiel für die Höchstpreiser aber Hemgenix: Eine Dosis des Hämophilie-Präparates kostet in den USA mehrere Millionen kosten. Dabei werde deutlich, dass über eine Deckelung nachgedacht werden müsse, beim Großhandel gebe es diese Deckelung bereits. Die Regelung könne entsprechend auf Apotheken ausgeweitet werden – in welchem Bereich die Marge gedeckelt werden sollte, konkretisierte sie dabei aber nicht.

Nullretaxierungen nie angemessen

Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wurde gefragt, in welchen Fällen Nullretaxierungen angemessen seien. Das sei nie der Fall, so ihre Antwort: „Es sei denn, die Arztunterschrift fehlt und es handelt sich also um gar keine richtige Verordnung.“ Oder es werde ein „komplett falsches Arzneimittel“ abgegeben. Die vollständige Verweigerung, Leistungen zu bezahlen, wenn eine Vollversorgung der Patient:innen erfolgt ist, sei aber nicht berechtigt, so Overwiening weiter.

Apothekenhonorar undurchsichtig

In seiner Stellungnahme hatte Frank Knieps vom BKK-Dachverband die Forderung nach der Abschaffung der Nullretaxierung schon im Vorfeld abgelehnt, diese würden die Rabattverträge sichern.

In der Anhörung legte er noch nach: Die gelockerten Austauschregelungen könnten angesichts komplexer Probleme wie Lieferengpässen durchaus sinnvoll sein, „ob daraus aber immer gleich eine Vergütungserhöhung resultieren muss, damit kann man äußerst kritisch umgehen“, so Knieps. Die Vergütung der Apotheken sei schon jetzt intransparent geworden und bestehe aus vielen Faktoren, daher sei es „nicht sinnvoll, weitere hinzuzufügen“. Auch der Großhandel sollte keine Engpassprämie erhalten, der wisse ja gar nicht, ob etwas ausgetauscht worden sei, so Knieps weiter.

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