DAT-Anträge

Ideen für einen besseren Apothekenalltag

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Berlin -

Neben politischen Aspekten werden beim Deutschen Apothekertag in München in drei Wochen auch Themen aus dem Apothekenalltag besprochen. Einige Anträge stellen Lösungen vor, die Abgabe und Beratung erleichtern sollen: Es geht um Kontingentierung und Kennzeichnung von Arzneimitteln und um Bürokratie in den Apotheken.

Die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) schlägt vor, die Kennzeichnungsvorschriften im Arzneimittelgesetz (AMG) so zu konkretisieren, dass „bei Angaben zur Stärke im Arzneimittelnamen über alle Produkte und Darreichungsformen eine einheitliche stoffliche Bezugsbasis auf das Wirkstoff-Basismolekül gewährleistet wird“.

Zwar sei bereits heute vorgeschrieben, dass „die Bezeichnung des Arzneimittels, gefolgt von der Angabe der Stärke und der Darreichungsform“ angegeben würden. In der Praxis gebe es aber Fälle, in denen hinter gleichen Wirkstoffstärken unterschiedliche Effektivkonzentrationen stünden, da teilweise auf das Basismolekül, teilweise aber auch auf die Salze Bezug genommen werde. Als Beispiele nennt die SLAK Chlorprothixen und MCP-Lösung, bekannt sind Probleme auch bei Metoprolol.

„Dies kann einerseits zu erheblichen Dosisunterschieden und unter den Belastungen des pharmazeutischen Alltags zu bedenklichen Dosierungsfehlern führen und erschwert andererseits die Transparenz im Arzneimittelmarkt, da optisch wirkstoffgleiche Produkte unterschiedlichen Festbetrags- beziehungsweise Aut-idem-Gruppen zugeordnet werden“, begründen die Apotheker aus Sachsen ihren Antrag.

Ebenfalls aus Sachsen kommt die Forderung nach einer Einschränkung des Direktvertriebs: Gesetzgeber und Hersteller müssten dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferfähigkeit des Großhandels und damit die Belieferung der Apotheken möglichst umfassend sichergestellt und nicht gefährdet würden. „Im Regelfall sollte die Belieferung der Apotheken „zweistufig“ (ausgehend vom pharmazeutischen Unternehmer über den Großhandel) erfolgen.“

In letzter Zeit sei zu beobachten, dass einzelne Hersteller den Großhandel nur noch eingeschränkt mit bestimmten Arzneimitteln belieferten. Die Kontingentierung gefährde den flächendeckenden Versorgungsauftrag des Großhandels gegenüber den Apotheken. Der Direktbezug sollte nach Ansicht der sächsischen Apotheker eine Ausnahme zum „klassischen“ zweistufigen Vertriebsweg bleiben. „Alle anderen Strukturen stellen die Versorgungssicherheit des pharmazeutischen Großhandels und damit die Erfüllung der ihm […] obliegenden rechtlichen Pflicht in Frage.“

Derzeit entstehe der Eindruck, dass durch „koordinierte Angebote“ der Direktbezug immer weiter ausgedehnt werden solle. „Solche Angebote können aber objektiv nicht die Versorgungsaufgabe des Großhandels übernehmen. Ein derartig ausgeweiteter Direktbezug gefährdet vielmehr die kurzfristige und umfassende Arzneimittelversorgung der Apotheken durch den pharmazeutischen Großhandel und ist für uns vor allem in Anbetracht der vorhandenen Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln im Sinne einer sicheren und stabilen Patientenversorgung vollkommen kontraproduktiv.“

Für die Apotheken entstehe so unnötiger bürokratischer Aufwand verbunden mit finanziellen Nachteilen durch Einschränkungen der mit dem Großhandel vereinbarten Einkaufskonditionen. „Da über einen Direktbezug vom Hersteller die Lieferzeiten bis auf mehrere Kalendertage steigen, ergeben sich für die Patienten letztendlich längere Wartezeiten.“

Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) will den Gesetzgeber auffordern, von der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung Abstand zu nehmen. Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen oral und rektal zu applizierende Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon demnächst nur noch mit Warnhinweisen zur Einnahmedauer verkauft werden.

ABDA und Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) hatten in einer Stellungnahme das Vorhaben bereits kritisiert. Die verschreibungsfreien Analgetika seien für eine zeitlich begrenzte Anwendungsdauer zugelassen, wie aus den Gebrauchs- und Fachinformationen der betreffenden Arzneimittel hervorgehe. Die zeitliche Begrenzung der Anwendung sei zudem schon jetzt vielfach außen auf Analgetikapackungen angegeben.

Aus Sicht des AVNR wäre es sinnvoller, die Packungsgrößen für diese Arzneimittel zu begrenzen. „Damit könnte eine Überdosierung eher ausgeschlossen werden als mit Warnhinweisen auf der Verpackung.“ Zudem gebe es keine validen Erkenntnisse darüber, dass die Aufnahme von Warnhinweisen dazu führten, dass die Verbraucher sich an die zeitliche Beschränkung hielten.

Der hessische Apothekerverband (HAV) schlägt vor, die Regelungen der geltenden Packungsgrößenverordnung (PackungsV) zum schnellstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft zu setzen. „Anstelle dessen ist eine für die Praxis sinnvollere und praktikablere Lösung, wie etwa eine Stückzahlenverordnung bei Beibehaltung der jetzigen Packungsgrößen, anzustreben […] und nach Abstimmung mit dem Berufsstand der Apotheker und Ärzte umgehend zu etablieren.“ „Jumbo-Packungen“ sollen demnach auch künftig ausgeschlossen bleiben.

Die PackungsV stelle eine bürokratische Hürde in der Arzneimittelversorgung dar, argumentiert der HAV, der bereits 2013 das Thema zum Apothekertag mitgebracht hatte. „Sie verwirrt Ärzte und Apotheker und verhindert klare und verbindliche Regelungen zur korrekten Abgabe von Arzneimitteln.“

Derzeit stünden Verwaltungs- und Bürokratieaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. „Das ursprüngliche Ziel, Transparenz und verbindliche Normen herbeizuführen, wird nicht erreicht. Stattdessen muss häufig der Wunsch der Ärzte nach einer bestimmten Stückzahl von einem Medikament ignoriert werden.“ Industrie, Ärzte und Apotheker seien sich einig, dass eine Verordnung nach Stückzahl bei gleichbleibenden Packungsgrößen eine wesentliche Erleichterung wäre und für mehr Klarheit sorgen würde.

Die Apothekerkammer Berlin will Lockerungen beim Datenschutz, die den „Erfordernissen des digitalen Wandels“ Rechnung tragen. Das Einverständnis der Patienten vorausgesetzt, soll es Apothekern erlaubt sein, „im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung und der dazugehörenden epidemiologischen Forschung alle erforderlichen Patientendaten zu verarbeiten“. Diese Daten müssten auch einem Nachfolger der Betriebserlaubnis übergeben werden dürfen. „Gleichzeitig ist dem massenhaften Datensammeln zu nicht heilberuflichen Zwecken durch kommerzielle Anbieter mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.“ Laut Kammer dient dies dem Patientenschutz und der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Die Apothekerkammer Hamburg schlägt vor, auch externe Datenbanken in die Apotheken-EDV zu integrieren. Im Krankenhausbereich würden für die Medikationsanalyse häufig ausländische Datenbanken wie Micromedex oder UpToDate verwendet, weil die ABDA-Datenbank als zu ungenau beziehungsweise unvollständig gelte und als Quelle für eine fundierte Aussage nicht ausreiche. Tatsächlich nutzen auch Apothekenkooperationen wie Linda für ihren AMTS-Check Datenbanken, deren Informationsgehalt über die ABDA-Datenbank hinausgeht.

„Im Rahmen der Medikationsanalyse in der öffentlichen Apotheke ist die ABDA-Datenbank häufig die einzig verfügbare, um die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS-Prüfung) durchzuführen. Die ABDA-Datenbank sollte daher auch Informationen externen Anbieter zur Verfügung stellen, damit alle Apotheken an die notwendigen Informationen gelangen.“

Ziel sollte es laut Hamburger Apothekerkammer sein, dass die ABDA-Datenbank die „verlässlichste Datenbank im deutschsprachigen Raum“ ist und sowohl in der öffentlichen als auch der Krankenhausapotheke als qualitativ hochwertig und verlässlich eingestuft wird. „Im ersten Schritt sollten die technischen Voraussetzungen und Kosten für ein solches Vorhaben geprüft werden.“

Parallel sprechen sich die Apotheker aus der Hansestadt dafür aus, die ABDA-Datenbank auch auf mobilen Endgeräten zur Verfügung zu stellen. So sollen Apotheker auch außerhalb der Apotheke bei Visiten im Krankenhaus oder im Pflegeheim oder anderen Tätigkeiten außerhalb der Apotheke darauf zugreifen können. Hier steht die ABDATA im Wettbewerb mit anderen Anbietern, allen voran die Datenbanken der CompuGroup-Tochter Ifap.

„Es gibt zahlreiche Apps zu Arzneimitteln für Interaktionschecks, Preisinformationen etc. Statt auf andere Anbieter zurückzugreifen, sollten die Apotheker die digitale Entwicklung selbst in die Hand nehmen und die Informationen der ABDA-Datenbank mobil zur Verfügung stellen, damit Apotheker von überall darauf zugreifen können.“

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