Die Bundesregierung will OTC-Analgetika mit deutlichen Warnhinweisen versehen. Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) überraschend eine Verordnung vorgelegt. Danach dürfen oral und rektal zu applizierende Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon demnächst nur noch mit Warnhinweisen zur Einnahmedauer verkauft werden.
Vorgesehen sind zwei Hinweise: Ohne ärztlichen Rat sollen diese Arzneimittel bei Fieber nicht länger als drei Tage eingenommen werden. Bei Schmerzen soll spätestens nach vier Tagen ein Arzt konsultiert werden. Das BMG geht davon aus, dass allein 1743 Fertigarzneimittel die neuen Warnhinweise aufbringen müssen. Betroffen sind davon insgesamt 843 Hersteller.
Die betroffenen Wirkstoffe würden in Apotheken in großem Umfang als nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel abgegeben, schreibt das BMG in der Begründung. Diese Arzneimittel seien vorgesehen zur Behandlung von leichten bis mittelstarken Schmerzen und Fieber. Nach Angaben der ABDA seien im Jahre 2015 in Deutschland circa 100 Millionen Packungen von OTC-Analgetika abgegeben worden.
Nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse träten jedoch insbesondere bei längerfristiger Anwendung oder Überdosierung von OTC-Analgetika eine Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen auf, die auch zum Tode führen könnten. Als Beispiele werden Blutungen, Perforationen oder Ulcera im Gastro-Intestinal-Trakt und das Herz-Kreislauf-System betreffende Wirkungen wie Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden genannt. Darauf werde zwar in den jeweiligen Packungsbeilagen und Fachinformationen ausführlich hingewiesen.
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