Der Normenkontrollrat prüft seit Jahren alle Gesetze auf ihre Bürokratietauglichkeit. Jetzt fordert die Apothekerkammer Berlin so etwas wie einen „Apotheken-TÜV“, der alle Gesetze der Bundesregierung auf ihre Apothekenverträglichkeit checken soll: Das Gesundheits- und Wirtschaftsministerium (BMG/BMWi) sollen bei allen Vorhaben prüfen, „ob die dezentrale Versorgungsstruktur der Apotheken in ihrer Integrität gefährdet wird“, so der Antrag. Die Begründung fällt erstaunlich kurz aus: „Dies dient der Versorgungssicherheit.“ Etwas ausführlicher befassen sich der Antrag des ABDA-Vorstandes und weitere Anträge von Kammern und Verbänden mit dem Thema Versorgungssicherheit.
Deutschlands Apotheken stünden angesichts der demografischen Entwicklung und des wachsenden Betreuungsbedarfs der Patienten vor erheblichen Herausforderungen, so die Sorge. Die Apotheker benötigten nicht nur verlässliche Rahmenbedingungen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis der Apotheker müsse festgehalten werden.
Der Bedarf an qualifiziertem pharmazeutischem Personal nehme einerseits zu, so die ABDA. Zugleich sinke jedoch die Bereitschaft junger Apotheker zur Niederlassung. Ein wesentlicher Grund dafür liege in der wachsenden Unsicherheit, da die inhabergeführte Apotheke insbesondere von Institutionen der EU immer wieder in Zweifel gezogen werde. Außerdem fehle ein Rechtsanspruch auf turnusmäßige Überprüfung der Vergütung.
Die ABDA fordert von der Politik zum wiederholten Mal ein klares Bekenntnis zum Fortbestand des freiberuflich organisierten Apothekenwesens. Dazu zählten das Fremd- und Mehrbesitzverbot, die „universell gültige Arzneimittelpreisverordnung“ und die Apothekenpflicht für Arzneimittel. Außerdem müsse den Apotheken eine „zentrale Rolle bei der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zukommen“.
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