Allgemeinverfügung

Antibiotika: Bayern verlängert Einfuhrerlaubnis

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Berlin -

Die vorübergehende Einfuhrerlaubnis Bayerns für in Deutschland nicht zugelassene Antibiotika-Säfte für Kinder wird verlängert. „In Bayern können jetzt bis Ende April 2024 Antibiotikasäfte für Kinder einfacher aus dem Ausland eingeführt werden. Wir haben die zuständigen Regierungen von Oberbayern und Oberfranken gebeten, ihre jeweilige Allgemeinverfügung, die eigentlich Anfang Juni 2023 ausgelaufen wäre, entsprechend zu verlängern“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Wegen des Medikamentenmangels hatte die Staatsregierung Anfang Mai erstmals die Einfuhr nicht zugelassener Antibiotika-Säfte für Kinder gestattet. Grundlage dafür war eine Bewertung des Bundes, wonach offiziell ein „Versorgungsmangel“ bei antibiotischen Säften für Kinder festgestellt wurde. Dies gestattet den Landesbehörden von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) abzuweichen. Sollte der Bund den Versorgungsmangel vor Ende April 2024 als beendet erklären, würde auch umgehend die bayerische Genehmigung erlöschen

„Die Probleme bei der Versorgung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder dauern aber leider weiter an. Da im Herbst und Winter bei den Kindern wieder verstärkt mit Erkältungs- und Grippewellen zu rechnen ist und antibiotikahaltige Säfte für Kinder dann dringend benötigt werden, sorgen wir hier rechtzeitig vor“, sagte Holetschek.

Keine Kinder-Experimente

Apotheken und pharmazeutische Großhändler hätten nun die Möglichkeit, bereits vor einer möglichen Winter-Infektionswelle einen gewissen Vorrat an ausländischen Antibiotika-Kindersäften anzulegen, um möglichen Lieferengpässen im Herbst und Winter vorzubeugen. „Es ist zu erwarten, dass eine solche Infektionswelle dann bis Ende April nächsten Jahres wieder abgeklungen sein wird“, sagte der Minister.

„Wir machen keine Experimente mit der Gesundheit der Kinder. Es geht hier um den Import von antibiotikahaltigen Säften, die zwar keine Zulassung in Deutschland haben – aber in dem Staat, aus dem sie importiert werden, rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen“, sagte Holetschek. Es sei zudem denkbar, dass die Qualität der Säfte von der zuständigen Bundesbehörde festgestellt werde.

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