Regionaler Versorgungsengpass

Engpässe: Länder planen Alleingänge

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Berlin -

Im Kampf gegen Lieferengpässe wollen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz nicht länger auf den Bund warten. Auf der „Konferenz der Südschiene“ forderten die Gesundheits- und Wirtschaftsminister mehr Freiheiten für die Länder. So wollen sie selbst feststellen können, wann ein regionaler Engpass vorliegt, und entsprechende Maßnahmen im Alleingang einleiten.

Man sehe die Notwendigkeit, „der angespannten Situation in der Arzneimittelversorgung zügig und mit Nachdruck entgegenzuwirken“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Das Engpass-Gesetz (ALBVVG) sei zwar ein erster Schritt zur Verbesserung der Versorgung. Ohne zusätzliche Maßnahmen werde sich die Versorgung jedoch weiter verschlechtern.

Daher müssten „weitere Weichenstellungen für eine nachhaltig gesicherte Versorgung mit Arzneimitteln“ vorgenommen werden. Unabdingbar seien eine Reduzierung der Abhängigkeiten von Drittstaaten von der Forschung und Entwicklung sowie eine Stärkung der vorhandenen pharmazeutischen Produktion, auch mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen.

Daher wird erneut ein Bund/Länder-Gipfel gefordert, sowohl mit Blick auf die systematische Stärkung der Lieferkettenresilienz als auch auf regulatorische Erleichterungen für Apotheken. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, man werde die Apotheke weiter um Unterstützung bitten. Dann dürften sie aber auch nicht das Gefühl haben, mit den Problemen alleine gelassen zu werden oder gar Retaxrisiken ausgesetzt zu sein.

Akut müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen gelockert werden, um flexibler auf Engpässe reagieren zu können. „Wir brauchen flexible, pragmatische und praxisnahe Verfahren. Damit soll Apotheken die ausreichende und kurzfristige Versorgung erleichtert und den Ländern ermöglicht werden, flexibel auf regionale Gegebenheiten zu reagieren.“

So fordern die beteiligten Länder das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, mit ihnen über eine Ausweitung der Möglichkeiten zum Abweichen von arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei einem vom BMG festgestellten Versorgungsmangel zu sprechen. Gefordert wird unter anderem eine Möglichkeit für die Länder, einen regionalen Versorgungsmangel festzustellen, staatliche Aufträge an Lohnhersteller zu erteilen und das Inverkehrbringen versorgungskritischer Arzneimittel zu ermöglichen.

Zur Stärkung der Industrie sollen exklusive Rabattverträge gestrichen und die Laufzeit von derzeit zwei Jahren verlängert werden. Und auf die Substitution von Biologika in der Apotheke soll verzichtet werden. Auch eine kritische Evaluierung der Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes gehöre dazu.

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