Exportverbot und Arzneimittelreserve

AfD-Antrag: EU-Vorrang bei Rabattverträgen

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Berlin -

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag gegen Lieferengpässe vorgelegt. Konkret gefordert werden Meldepflichten, Exportverbote und Änderungen bei den Rabattverträgen. Auch eine Reserve aller Rx-Medikamente soll angelegt werden.

Hersteller sollten demnach verpflichtet werden, eine Nichtverfügbarkeit bei Rx-Präparaten unverzüglich zu melden. Die betroffenen Arzneimittel dürften dann nicht mehr exportiert werden.

Um Engpässe von vornherein zu vermeiden, sollten die Rabattverträge geändert werden: So sollen die Kassen immer mindestens zwei verschiedene Hersteller unter der Vertrag nehmen, „von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den darin enthaltenen Wirkstoff innerhalb der EU herstellt beziehungsweise herstellen lässt“.

Außerdem soll eine „für zwei Monate ausreichende nationale Arzneimittelreserve für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel“ eingerichtet werden.

Gefährliche Abhängigkeit

Laut AfD gibt es bei der Arzneimittelversorgung eine „gefährliche Abhängigkeit vom Nicht-EU-Ausland, insbesondere von China und Indien“. Die Folge seien zunehmende Lieferengpässe und – im Fall von Ausfällen oder Störungen – der Ausfall gleich mehrerer Anbieter. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf den Fall Valsartan.

Wesentlicher Grund für die Verlagerung der Wirkstoffproduktion und die Konzentration bei einigen wenigen Lohnherstellern sei der Kostendruck – insbesondere in Gestalt der Rabattverträge. „Die Praxis der Rabattverträge muss deshalb modifiziert werden.“

Verstärkt würden Lieferengpässe auch, weil Arzneimittel, statt in Deutschland auf den Markt gebracht zu werden, in Länder verkauft würden, in denen die Preise höher seien, etwa nach Großbritannien oder Schweden. Ein Exportverbot wäre laut AfD nicht nur angezeigt, sondern auch EU-rechtlich möglich, da es dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene.

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