Illegaler Paxlovid-Handel

Abda: Einzelne Verfahren nicht bekannt

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Berlin -

Einzelne Apotheken sollen das staatlich beschaffte Corona-Medikament Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) illegal verkauft haben. Es soll ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. Bundesweit laufen Ermittlungsverfahren. An mehr als 25 Staatsanwaltschaften sollen Strafanzeigen gegen Apotheker:innen rausgegangen sein, heißt es nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung. Der Abda sind die einzelnen Verfahren nicht bekannt.

Vor rund einem Jahr hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Bestellungen beim Großhandel mit der Anzahl der Verordnungen abgeglichen. Denn schon zum damaligen Zeitpunkt bestand der Verdacht, dass einzelne Apotheken Paxlovid illegal weiterverkauft haben sollen. In dem Zuge wurde die Bestellmenge gedeckelt und bereits Starfanzeige gestellt.

Das Recherchenetzwerk von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung berichtet, dass es nun bundesweite Durchsuchungen in mehreren Apotheken gab. Betroffen sind Apotheken unter anderem in Berlin, Bayern, Frankfurt am Main und Hamburg. In vielen Fällen dauern die Ermittlungen noch an. In Darmstadt und Hannover wurden die Verfahren mangels Tatverdacht jedoch bereits eingestellt.

Abda: Keine einzelnen Verfahren bekannt

„Uns sind die einzelnen Verfahren nicht bekannt“, teilt Benjamin Rohrer, Abda-Kommunikationschef, mit. „Gleichwohl bieten wir natürlich den Ermittlungsbehörden unsere volle Unterstützung bei der schnellen Aufklärung dieser Vorwürfe und Verdachte an, wo auch immer dies möglich ist.“

„Klar ist, dass der Handel oder gar Export des dem Staat gehörenden Corona-Medikaments nicht zulässig ist und bei Verstößen strafrechtlich verfolgt werden kann“, so Rohrer. Diese klare Rechtsauffassung wurde regelmäßig an alle Apotheken weitergegeben.

Werden nur Einzelfälle sein

„Wir gehen davon aus, dass Straftaten nur in wenigen Einzelfällen vorgekommen sind und keineswegs alle Apotheken in Deutschland unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Nach einem abgeschlossenen Strafverfahren haben die Landesapothekerkammern auch in jedem Fall das Recht, berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Wir gehen davon aus, dass die Landesapothekerkammern die entsprechenden Ermittlungsverfahren deshalb auch genau beobachten werden.“

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