Festbeträge

Olmesartan: 86 Euro Zuzahlung

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Berlin -

Im Juli rutschen in den Apotheken wieder die Preise. Der GKV-Spitzenverband hat neue Preise für insgesamt 19 Festbetragsgruppen festgelegt, darunter zahlreiche Schnelldreher. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass nicht alle Hersteller mitziehen. Daiichi Sankyo und Berlin Chemie verlangen für ihre Blutdrucksenker Olmetec und Votum (Olmesartan) weiterhin den alten Preis. Patienten müssen daher bis zu 86 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Neue Festbeträge gibt es für die Wirkstoffgruppen der Sartane, Statine, Protonenpumpenhemmer, Triptane und Setrone sowie für Alpha- und Betablocker, Fluorchinolone und Triazole. Außerdem sind vier Kombinationen betroffen sowie sechs Wirkstoffe, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst im Dezember unter Festbetrag gestellt hatte: Anastrozol, Ciclopirox, Exemestan, Letrozol, Levetiracetam, Tolperison.

Daiichi Sankyo hat bereits angekündigt, die Verkaufspreise für Olmetec und Olmetec Plus nicht anzupassen. Auch Berlin Chemie will bei Votum und Votum plus den Preis halten. Nicht betroffen sind die Kombinationen mit Amlodipin, Sevikar und Sevikar HCT beziehungsweise Vocado und Vocado HCT. Wie die Reimporteure mit dem Thema umgehen, ist noch unklar.

Wie vor einigen Jahren bei Sortis (Atorvastatin, Pfizer) müssen die Patienten die Differenz aus eigener Tasche zahlen. In der Apotheke könnte es viele Diskussionen geben: Olmetec und Olmetec Plus wurden laut Arzneiverordnungsreport 2012 insgesamt knapp 800.000 Mal verordnet, Votum und Votum Plus kommen zusammen sogar auf 1,3 Millionen Verordnungen. Insgesamt gaben die Kassen für die Präparate mit dem Wirkstoff 195 Millionen Euro aus.

Die Hersteller ärgern sich aber nicht nur über die Höhe der Preisabsenkung, sondern auch über das Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes. Stellungnahmen seien ignoriert, Begründungen nicht gegeben, Fristen nicht eingehalten worden, monieren die Pharmaverbände BAH, BPI und Pro Generika in einer gemeinsamen Erklärung.

Den Herstellern bleibe immer weniger Zeit, „auf Anforderungen des ohnehin schon durch Rabattverträge und Herstellerabschläge überregulierten Marktes zu reagieren“. Durch die Fristverkürzung, die Kombination unterschiedlichster Preisregulierungsinstrumente und die Ausnutzung der Festsetzungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung könnten dauerhaft immer weniger Anbieter am Markt bestehen.

Die Pharmaverbände fordern einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten zwischen Ankündigung und Anpassung sowie eine detaillierte Begründung.

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