Apothekenzubereitungen

Rezepturen: Sinkflug gestoppt

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Berlin -

Die gestern im Bundestag beschlossene Erhöhung des Rezepturhonorars kommt zur richtigen Zeit: Nach Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) ist die Zahl der in den Apotheken hergestellten Zubereitungen erstmals seit Jahren stabil geblieben. In einigen Bundesländern zeichnet sich sogar eine Trendwende ab.

Im vergangenen Jahr haben die Apotheken rund 7,2 Millionen so genannte allgemeine Rezepturen wie Kapseln oder Salben für Kassenpatienten hergestellt. Damit liegt der Wert auf demselben Niveau wie 2015. Dies teilt die ABDA unter Berufung auf Zahlen des hauseigenen DAPI mit.

In einigen Bundesländern ist sogar ein leichter Anstieg zu verzeichnen: In Baden-Würrtemberg wurden 926.000 Rezepturen hergestellt, 3000 mehr als im Vorjahr. Im Vorjahr stiegt die Zahl von 130.000 auf knapp 136.000. Im Saarland wurden 170.000 Rezepturen nach 169.000 im Vorjahr hergestellt. In Westfalen-Lippe sank die Zahl der durchschnittlich pro Apotheke hergestellten Rezepturen dagegen von knapp 760 auf 750. Insgesamt wurden im Kammerbezirk 1,5 Millionen Zubereitungen gefertigt.

Mit Inkrafttreten des gestern im Bundestag verabschiedeten Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) erhalten die Apotheken demnächst für Rezepturen zusätzlich den Fixzuschlag von 8,35 Euro. Die Erhöhung summiert sich laut Gesetzentwurf auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Wie bei Fertigarzneimitteln wird auch der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig.

Bislang berechnet sich der aus dem mengenanteiligen Einkaufspreis der Substanzen nach Hilfstaxe plus jeweils 90 Prozent Zuschlag plus Preis des Abgabegefäßes inklusive einem Zuschlag von 90 Prozent plus Rezepturzuschlag plus 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Die Preisberechnung ist in §5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt. Wird nur ab- oder umgefüllt, setzt sich der Abgabepreis aus dem mengenanteiligen Einkaufspreis plus 100 Prozent Zuschlag plus Preis des Abgabegefäßes inklusive einem Zuschlag von 100 Prozent plus 19 Prozent Mehrwertsteuer zusammen.

Kritiker hatten die Erhöhung des Rezepturhonorars als Tropfen auf den heißen Stein beanstandet, da die Zahl der Rezepturen seit Jahren im Sinkflug ist. Von 2011 bis 2015 war die Menge um ein Drittel gesunken.

Tatsächlich stellten die Apotheken sogar deutlich mehr Rezepturarzneimittel her, weil Anfertigungen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten vom DAPI nicht erfasst werden. Hinzu kommen mehrere Millionen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroinersatztherapie sowie für die parenterale Ernährung.

„Unsere Zahlen zeigen: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) und Vorsitzender des DAPI. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“

Mit der Herstellung von Rezepturen leisteten Präsenzapotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. „Gerade weil Rezepturarzneimittel für die Versorgung vieler Patienten so wichtig sind, müssen wir ein Netz aus wohnortnahen Apotheken erhalten. Denn die übernehmen die Verantwortung für die Herstellung“, so Kiefer in Anspielung auf das geforderte Rx-Versandverbot.

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