Im Bereitschaftsdienst Bremen Mitte der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen sind gefälschte Rezepte in Umlauf geraten. Die KV Bremen stellte demnach Strafanzeige und schaltete die Ermittlungsbehörden ein. Eine interne Arbeitsgruppe begleitet die laufenden Untersuchungen. Wie der Weser Kurier berichtet, handelt es sich um Verordnungen für Abnehmspritzen.
Es sind mutmaßlich gefälschte Rezepte für nicht näher bezeichnete Abnehmspritzen über den Bereitschaftsdienst Bremen Mitte in Umlauf geraten, wie es in dem Bericht heißt. Die KV Bremen erwartet aufgrund einer Strafanzeige und der Ermittlungen in den kommenden Tagen Beeinträchtigungen im Betrieb.
Die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans, erklären: „Wir können aktuell noch nicht sagen, ob beziehungsweise inwiefern die Versorgung von Patienten in unserem Bremer Bereitschaftsdienst kurzzeitig eingeschränkt wird. Unser Anliegen ist, die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Wir werden die Öffentlichkeit umgehend über Änderungen informieren, falls diese notwendig werden.“ Die übrigen Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven seien nicht betroffen.
Konkret gehe es um den Verdacht, dass Mitarbeitende auf Rezeptformularen ärztliche Unterschriften fälschten und Verordnungen für Abnehmspritzen eintrugen. Diese können – je nach Hersteller – bis zu 1000 Euro kosten. Insgesamt wurden 54 solcher Rezepte ausgestellt, ohne dass eine medizinische Veranlassung vorlag. Dies bestätigte KV-Sprecher Christoph Fox gegenüber dem Weser Kurier.
Vor etwa einem Monat habe eine Apothekerin verdächtige Rezepte für Abnehmspritzen gemeldet, die von der Bereitschaftspraxis der KV stammten. Da diese normalerweise Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten behandelt, fragte sie sich, warum ein Bereitschaftsarzt eine Abnehmspritze verschreiben sollte. Sie informierte die KV, die daraufhin die Ermittlungsbehörden einschaltete und Strafanzeige erstattete. Dies ist laut KV Bremen unmittelbar nach Feststellung des Vorfalls geschehen. Die Ermittlungen werden laut eigenen Angaben „intensiv durch eine interne Arbeitsgruppe begleitet“.
Aus Verfahrensschutzgründen werden derzeit keine weiteren Details veröffentlicht. Rochell und Josenhans betonen: „Es gilt die Unschuldsvermutung, bis die Schuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen ist. Wir warnen eindrücklich vor voreiligen Schlüssen und Vorverurteilungen.“ Das Landeskriminalamt Bremen hat Hausdurchsuchungen im Zuge der Ermittlungen durchgeführt.
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