630 gefälschte Rezepte

Abrechnungsbetrug: Apothekenteam kommt vor Gericht

, Uhr
Berlin -

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Apotheker aus Kreuzberg erhoben, der insgesamt 630 gefälschte Rezepte abgerechnet haben soll. Sie wirft dem 51-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßige Urkundenfälschung vor, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Der Apotheker soll 273.000 Euro Schaden angerichtet haben. Außerdem soll der Mann zwei Mittäter gehabt haben, die ebenfalls angeklagt wurden.

Der Apotheker soll in Absprache mit Mittätern, gegen die bereits Anklage erhoben wurde, zwischen Mai 2019 und November 2020 insgesamt 630 gefälschte Rezepte bei seinem Rechenzentrum eingereicht haben, obwohl er die Medikamente tatsächlich nicht abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage wegen acht Fällen des gewerbsmäßigen Betruges und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Der Inhaber einer Apotheke in Kreuzberg soll die Rezepte von Mittätern entgegengenommen haben, obwohl er wusste oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass diese überhaupt nicht von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt worden waren. Die auf den Rezepten verordneten Arzneimittel soll er aber nicht abgegeben haben, sondern den Mittätern jeweils 20 Prozent des Rezeptwertes oder andere Arzneimittel gegeben haben.

Die Rezepte soll er trotzdem monatsweise – daher acht Tathandlungen – über seinen Abrechnungsdienstleister mit den Krankenkassen abgerechnet haben. Auf diese Weise soll er einen Gesamtschaden von rund 273.000 Euro verursacht haben, allein im Juli 2019 soll er 166 Rezepte im Wert von mehr als 70.000 Euro zur Erstattung eingereicht haben.

Das Verfahren ist Teil eines Komplexes, in dem bereits gegen zwei weitere Apotheker und einen PTA sowie die mutmaßlichen Rezeptfälscher Anklagen erhoben wurden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
„Überragende marktübergreifende Bedeutung“
BGH bestätigt Extrakontrolle für Amazon

APOTHEKE ADHOC Debatte