Verfahren unter Auflagen eingestellt

Abrechnungsbetrug: Apothekerin muss 40.000 Euro zahlen

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Berlin -

In Berlin wurde ein Verfahren gegen eine Apothekerin wegen Abrechnungsbetrugs eingestellt. Sie muss 40.000 Euro zahlen, die möglicherweise an die geschädigte AOK fließen sollen.

Die 63-jährige Inhaberin aus dem Bezirk Steglitz war wegen Urkundenfälschung und Betrugs angeklagt worden. Sie soll 2014 und 2015 in Absprache mit einer gesondert verfolgten Mittäterin gegenüber der AOK verfälschte Rezepte abgerechnet haben. Bei insgesamt 18 derartigen Taten soll der Krankenkasse so ein Schaden in Höhe von insgesamt fast 120.000 Euro entstanden sein.

Das Verfahren war bereits zwei Mal angekündigt worden, musste dann aber jeweils verschoben werden, etwa weil eine Zeugin nicht erschienen war.

Am Montag wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten unter Auflagen vorläufig eingestellt. Zur „Beseitigung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung“ und zur möglichen Schadenswiedergutmachung muss die Apothekerin einen Betrag in Höhe von 40.000 Euro zahlen, jeweils in Raten zu 10.000 Euro pro Monat ab September.

Bei fristgemäßer Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt, die Apothekerin gilt dann wegen dieser Sache nicht als bestraft. „Wird die Auflage nicht, unvollständig oder unregelmäßig beziehungsweise nicht fristgerecht erfüllt, wird das Verfahren fortgesetzt und bereits erbrachte Leistungen verfallen“, so eine Gerichtssprecherin.

Das Geld geht zunächst an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz, mach die geschädigte AOK noch Schadensersatzansprüche gegen die Apothekerin geltend, kann der Betrag zugunsten der Kasse freigegeben werden.

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