Neues Sexualstrafrecht

Ex-Chefarzt wegen Vergewaltigung angeklagt

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Berlin -

Ein früherer Chefarzt muss sich in Bamberg vor Gericht verantworten, weil ihm Vergewaltigung vorgeworfen wird. Der Prozess vor dem Landgericht beginnt am 8. November.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, im Dezember 2016 eine Frau dazu gedrängt zu haben, gegen ihren ausdrücklichen Willen sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Das kann juristisch als Vergewaltigung bewertet werden. In welchem Verhältnis die Frau zu dem Arzt stand, war zunächst unklar.

Der Anwalt des Arztes, Dieter Widmann, sieht den Fall deshalb im Zusammenhang mit der Reform des Sexualstrafrechts 2016. Ohne diese Verschärfung läge kein strafbares Handeln vor. Es gebe allerdings noch kaum Kommentare oder Urteile, betonte er. Das Gericht sei deshalb aufgerufen, besonders sensibel vorzugehen.

Im Sexualstrafrecht war das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben worden. Demnach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt.

Der 46 Jahre alte Mediziner war zunächst in Untersuchungshaft gekommen, ist seit Februar aber wieder frei. Die Sozialstiftung Bamberg, Träger der Klinik, hatte am 10. Januar bekanntgegeben, den leitenden Mediziner freigestellt und ihm ein Hausverbot erteilt zu haben. Grund für diese Entscheidung sei arbeitsrechtliches Fehlverhalten, das nichts mit Patienten zu tun habe.

In Bamberg hatte es bereits einen Skandal um einen weiteren ehemaligen Chefarzt gegeben. Vor rund einem Jahr war dieser wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Über eine beantragte Revision ist noch nicht entschieden worden.

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