Für nicht abgegebene Rx-Arzneimittel

Phoenix fordert nächsten Packungsausgleich

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Berlin -

Die Großhandelsrechnungen sind komplex und mitunter undurchsichtig. Die Lieferanten listen die verschiedenen Vereinbarungen und Gebühren auf. In einer Apotheke staunte man unlängst, als bei der Phoenix-Rechnung ein neuer Posten angegeben wurde – der „Zielpackungsausgleich“. In Mannheim will man sich dazu nicht äußern. 

Nach dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor zwei Jahren änderten sich die Vereinbarungen zwischen Apotheken und dem Großhandel. Nachlässe über 3,15 Prozent auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden verboten. Im Anschluss versuchten Apothekeninhaberinnen und -inhaber, den Verlust über weniger Gebühren etwa für Energie- oder Mindestlohn sowie die Datenweitergabe auszugleichen.

Am Handelsspannenausgleich wollte man nur wenig ändern. Die Großhändler hielten zusammen und signalisierten wenig Bewegung.Phoenix etwa änderte das Zahlungsziel und wollte die Rechnungen sofort beglichen haben. In der aktuellen Diskussion um die Aufhebung des Skonti-Verbots betonte der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), beide Seiten müssten leistungsfähig bleiben. Würden Skonti wieder eingeführt, müssten diese als Gegenleistung für die Vorfristigkeit der Zahlung und unter Berücksichtigung eines angemessenen Zinsniveaus gelten.

Phoenix kassiert für nicht abgegebene Packungen

Phoenix kommt jetzt mit einer weiteren Gebühr. Der Branchenprimus, der schon in der Vergangenheit in Sachen Konditionen vorgeprescht war, fordert zusätzlich einen „Zielpackungsausgleich“. Dieser liegt bei 73 Cent je nicht erreichter Rx-Packung bei Unterschreitung im konkreten Beispiel von 330 Rx-Packungen. Der Ausgleich wurde in einer Rechnung genannt. Wird also die zuvor ausgehandelte Anzahl an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erreicht, hält Phoenix die Hand auf.

„Der Aufschlag ist mies“, sagt ein Berater aus dem Markt. Insbesondere weil Phoenix zuletzt deutlich höhere Erträge erzielt habe. Im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschaftete der Konzern einen Gewinn von 335 Millionen Euro, ein Plus von 44 Prozent. „Die Apotheken werden jetzt doppelt bestraft, wenn sie zu wenig abgeben und wenn sie zuviel abgeben“, betont er.

Denn mit dem Handelsspannenausgleich würden bereits Kosten ausgeglichen, die die Apothekenmarge drücken können: Weicht der Gewinn wegen der individuell ausgehandelten Einkaufsvereinbarung von der festgelegten Spanne ab, fordern die Großhändler die Differenz zurück. „Der neue Ausgleich ist vor diesem Hintergrund besonders ärgerlich. Wenn eine Apotheke das nicht weiß, wird ihr es nicht auffallen.“

Phoenix verweist auf Gespräche mit Apothekern

Zum Zielpackungsausgleich will sich Phoenix nicht äußern. Auf Details der Vertragsbeziehungen werde nicht weiter eingegangen, sagt ein Konzernsprecher. „Zutreffend ist, dass die Kolleginnen und Kollegen des Phoenix-Vertriebs als direkte Ansprechpartner derzeit in Gesprächen mit Apothekerinnen und Apothekern sind, um unter Berücksichtigung der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltige Bezugskonditionen zu vereinbaren, die bestenfalls in Win-Win-Situationen in unserer partnerschaftlichen Beziehung miteinander resultieren.“

Generell sei man sich der „aktuellen wirtschaftlichen Situation unserer Kundinnen und Kunden sehr bewusst“. Deshalb unterstütze Phoenix seit Wochen wiederholt öffentlich die Forderungen der Apothekerschaft nach einer Honorarerhöhung, wie sie im aktuellen Gesetzgebungsverfahren diskutiert wird. „Gemeinsam mit uns als vollversorgender pharmazeutischer Großhandel bilden die Apotheken das Rückgrat der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und sie benötigen wie auch wir dringend eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage.“

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