Substitutionstherapie

Lieferengpass Substitol: Neue Sonder-PZN für Compensan

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Berlin -

Im vergangenen Juli informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über einen Lieferengpass beim Substitutionsarzneimittel Substitol (Mundipharma). Als Alternative zum morphinhaltigen Präparat kann Compensan importiert und abgegeben werden. Bei der Abgabe des Einzelimports müssen ab Mai neue Sonder-PZN aufgedruckt werden.

Da Substitol weiterhin nicht verfügbar ist, sollen Apotheken das Ersatzprodukt Compensan (Gerot Lannach) als Einzelimport abgeben. Ab Mai müssen Apotheker:innen und PTA dann auf neue Sonder-PZN achten. Folgende Ziffernfolgen müssen ab Mai aufgedruckt werden:

  • Compensan 100 mg 1 Retardtablette – 17716636 (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
  • Compensan 200 mg 1 Retardtablette – 17716671 (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)
  • Compensan 300 mg 1 Retardtablette – 17716694 (Verwendungszweck: Abrechnung von Compensan aufgrund des Lieferengpasses von Substitol)

Keine Hash-Codes und Z-Datensätze

Die Angabe der Sonder-PZN 02567053 für die Auseinzelung und die Sonder-PZN 09999117 für Einzelimporte müssen nicht mehr aufgedruckt werden. Die Bedruckung mit dem Hash-Code und dem Z-Datensatz muss ebenfalls nicht erfolgen, teilt der GKV-Spitzenverband mit.

Beispiel: Abgabe von 10 Compensan 200 mg Tabletten
Rezeptzeile: PZN = 17716671 – Mengenfaktor 10 – Taxe: vereinbarter Preis

Compensan retard sind Filmtabletten, die zur Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit eingesetzt werden. Je retardierter Tablette sind entweder 100 mg, 200 mg oder 300 mg Morphinhydrochlorid enthalten. Die Wirkung besteht über 24 Stunden. Die genaue Dosierung bestimmt der Arzt/die Ärztin. Es soll die Dosierung gewählt werden, bei der die Entzugssymptome nicht mehr auftreten. Wie bei anderen Opioiden gewöhnt sich der Körper mit der Zeit an den Wirkstoff und es wird mehr Morphin benötigt. Die Tabletten dürfen nur im Ganzen geschluckt werden. Andere Einnahmewege – wie beispielsweise das Auflösen und intravenöse Spritzen – können lebensbedrohlich sein.

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