Nutzenbewertung teilweise abgebrochen

Ronapreve: Von Virusvarianten „überholt“

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Berlin -

Einige Covid-Therapien sind stark auf bestimmte Virusvarianten zugeschnitten. Kommt es zu Mutationen, kann die Wirksamkeit nachlassen. Die Wirkstoffkombination aus Casirivimab und Imdevimab – bekannt aus Ronapreve (Roche/Regeneron) – wurde nun von den neuen Omikron-Varianten „überholt“. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Nutzenbewertung für zwei Anwendungsgebiete daher abgebrochen.

Durch Mutationen in bestimmten Bereichen des Virus-Genoms kann es dazu kommen, dass sich die Viren der Wirksamkeit von Impfstoffen oder Therapien entziehen können. Die Rede ist auch von „Immunflucht-Mutanten“. Entsprechende Wirkstoffe verlieren ihre Wirksamkeit teilweise oder gänzlich.

Neutralisation nicht gegeben

Die Nutzenbewertung der Kombination aus Casirivimab und Imdevimab – die durch die Covid-Behandlung von Ex-US-Präsident Donald Trump an Bekanntheit erlangte – wurde nun vom G-BA teilweise abgebrochen. Denn in-vitro-Neutralisationstests konnten keine ausreichende Wirksamkeit gegenüber den aktuellen Omikron-Varianten zeigen. Die Wirksamkeit kann somit bei einigen Anwendungsgebieten nicht mehr gewährleistet werden.

Konkret geht es dabei um die folgenden zwei Anwendungsgebiete:

  • Einsatz bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht zur Behandlung von Covid-19 ohne zusätzliche Sauerstofftherapie, mit einem Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf
  • Postexpositionsprophylaxe für Risikopatient:innen

Zwar konnte der Kombination in der kurativen Behandlung vom G-BA ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei Patient:innen über 18 Jahren bescheinigt werden, sowie Anhaltspunkte für einen geringen Zusatznutzen bei der Postexpositionsprophylaxe – allerdings habe dies keine Relevanz für die medizinische Versorgung. Denn die Virusvarianten, gegen die Ronapreve wirksam ist, zirkulieren aktuell nicht mehr in Deutschland, so der G-BA.

Keine Aussage zum Zusatznutzen möglich

„Für Erwachsene und Jugendliche, die mit einer Virusvariante des Sars-CoV-2 infiziert sind, für die nachweislich oder aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens keine ausreichende Neutralisationsaktivität von Casirivimab/Imdevimab vorliegt, ist keine Aussage zum Zusatznutzen einer Behandlung von Covid-19 mit Casirivimab/Imdevimab möglich. Für diese Patientenpopulation ist ein Zusatznutzen von Casirivimab/Imdevimab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.“

Allerdings sei trotz der großen Unsicherheiten eine Übertragung der Ergebnisse auf Patientengruppen, die trotz Impfung keine vollständige Immunisierung erreichen oder bei denen trotz Immunkompetenz und vollständiger Impfung komplexe Risikofaktoren vorliegen, grundsätzlich möglich. „Daher wird die vorliegende Studie für die Bewertung des Zusatznutzens bei Patientinnen und Patienten, die noch keine Impfung gegen Sars-CoV-2 erhalten haben oder bei denen keine vollständige Immunisierung gegen Sars-CoV-2 vorliegt, beziehungsweise bei denen trotz Immunkompetenz und vollständiger Impfung aufgrund komplexer Risikofaktoren weiterhin ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 besteht und die mit einer Virusvariante infiziert sind, gegenüber der Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist herangezogen“, so der G-BA.

Rückschläge zeichneten sich bereits ab

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatten bereits zu Beginn des Jahres entsprechende Hinweise gegeben. Es zeigte sich eine deutlich verringerte Neutralisierungsaktivität gegenüber der damaligen Omikron-Variante. Die US-Arzneimittelbehörde FDA überarbeitete die Zulassung der Kombination bereits im Februar. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab den Rückschlag bekannt und passte die Richtlinien entsprechend an.

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