Gemeinsamer Bundesausschuss

G-BA: Optendrenk folgt auf Hecken

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Berlin -

Jetzt ist es amtlich: Dr. Sonja Optendrenk wird neue unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie tritt die Nachfolge von Professor Dr. Josef Hecken an.

Die Trägerorganisationen des G-BA hatten sich auf Optendrenk verständigt, der Wechsel ist Ende Juni vorgesehen. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat sich mit dem Vorschlag für die Nachbesetzung befasst. Die Abgeordneten äußerten in der Sitzung am Mittwoch keine Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Kandidatin. Über diese Haltung des Ausschusses wird nun offiziell das Bundesgesundheitsministerium (BMG) informiert. Die 54-Jährige gilt damit durch den Ausschuss als bestätigt.

Optendrenk war seit Januar 2024 Staatssekretärin im hessischen Sozialministerium. Davor hatte sie lange im BMG gearbeitet, unter anderem als Leiterin der Leitungsabteilung und als Leiterin der wichtigen Abteilung „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“. Unter Karl Lauterbach (SPD) war sie auf einen weniger wichtigen Posten versetzt worden.

Hecken stand seit 2012 an der Spitze des G-BA. Der heute 66-Jährige war zuvor Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Präsident des Bundesversicherungsamtes und Gesundheits- und Justizminister im Saarland. In dieser Funktion hatte er DocMorris 2006 die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke erteilt; für ihn verstieß das deutsche Gesetz gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2009 anders.

Für Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Das Gremium legt nach wissenschaftlichen Kriterien verbindlich fest, welche medizinischen Leistungen den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustehen. Zudem definiert der G-BA Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung.

Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien müssen von den Krankenkassen sowie den ambulanten und stationären Leistungsanbietern eingehalten werden. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das BMG.

Der G-BA setzt sich aus vier großen Selbstverwaltungsorganisationen zusammen, die als Trägerorganisationen bezeichnet werden: Es sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband.

Die vier Organisationen benennen zehn Mitglieder für das Beschlussgremium des G-BA, das sogenannte Plenum. Dieses umfasst insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder. Finanziert wird der G-BA durch Systemzuschläge, darunter Abgaben für jeden abzurechnenden Krankenhausfall.

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