Nutzen nicht nachgewiesen

G-BA: Kein Darmskrebsscreening bei Risikopatienten

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Berlin -

Derzeit gibt es keine ausreichenden Belege, die für ein organisiertes Screening auf Darmkrebs für Personen unter 50 Jahren mit einem familiären Risiko sprechen. So lässt sich die Studienlage zusammenfassen, auf die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen heutigen Beschluss stützt. Er hat daher die Richtlinie zur organisierten Krebsfrüherkennung nicht geändert.

Aktuell wird allen gesetzlich Versicherten ab dem 50. Lebensjahr die Früherkennung auf Darmkrebs angeboten. Sie können entweder alle zwei Jahre einen Test auf Blut im Stuhl machen oder zweimal im Abstand von zehn Jahren eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen lassen.

Eine Ausweitung bei Personen mit einem bekannten familiären Darmkrebsrisiko lehnt der G-BA weiter ab. Erfahrungen aus der Versorgung zeigten, dass diese Personen in der Regel unter ärztlicher Beobachtung stünden und notwendige Untersuchungen im Rahmen der Behandlung erhielten. Kurativ sei eine Darmspiegelung immer möglich zur Abklärung von Beschwerden.

Im Auftrag des G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Jahr 2023 erneut die Studienlage untersucht. Zuvor hatte es das bereits in den Jahren 2018 und 2013 getan.

Diesmal war das IQWiG zwei Fragen nachgegangen: Gibt es erstens vergleichende Interventionsstudien, die aufzeigen, dass ein systematisches Screening von Personen unter 50 Jahren mit familiärem Darmkrebsrisiko nützt, um Darmkrebsfälle frühzeitig zu entdecken? Und können zweitens Studienerkenntnisse zur Gesamtbevölkerung auf die Population der Jüngeren mit familiärem Darmkrebsrisiko übertragen werden?

Mangels geeigneter Studien blieb der Nutzen wie auch der Schaden eines systematischen Screenings von Personen mit einem familiären Darmkrebsrisiko unklar. Auch für indirekte Schlussfolgerungen fehlten Daten, aus denen sich aus Sicht des IQWiG Erkenntnisse zum Darmkrebs-Screening in der Gesamtbevölkerung bei über 50-Jährigen auf die Gruppe der Personen unter 50 Jahren mit familiärem Darmkrebsrisiko hätten übertragen lassen.

Sollte sich die Studienlage ändern, wird der G-BA erneut prüfen, ob eine Früherkennung bei Personen mit familiärem Darmkrebsrisiko sinnvoll und wirksam ist. Im Rahmen des Abwägungsprozesses hat der G-BA die Möglichkeit einer Erprobungsstudie diskutiert, um den Nutzen eines einladungsbasierten Screenings auf Basis besserer Evidenz zu bewerten. Die dazu notwendigen hohen Fallzahlen – es werden überwiegend gesunde Personen untersucht – sind allerdings mit vertretbarem Aufwand nicht erreichbar und auch der notwendige lange Beobachtungszeitraum spricht aus Sicht des G-BA dagegen.

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