Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot – bekannt als „U-Untersuchung“ – geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Der Fokus liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten.
Neu in der U10 ist auch der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor der U10 diesen Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse der U-Untersuchung werden dann gemeinsam mit dem Kind besprochen. Ziel ist es, gegebenenfalls Unterstützung anzubieten, die zu den individuellen Bedürfnissen des Kindes passt.
Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und -ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10 ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.
Die vom G-BA ebenfalls beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren. Als Neuerung wird nun auch Jugendlichen ein Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität angeboten.
Der G-BA legt die gefassten Beschlüsse nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur rechtlichen Prüfung vor. Werden sie nicht beanstandet, können die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Erst danach kann die U10 durchgeführt werden. Der G-BA wird rechtzeitig die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie die Fragebögen bereitstellen.
„Mit der neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren schließen wir beim Früherkennungsangebot eine Lücke. Die U9 ist um den 5. Geburtstag herum, die J1 dann erst mitten in der Pubertät“, so Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gibt.“
Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse laut van Treeck auf besondere Risiken hin: Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen.
Eine Besonderheit der U10 sei die ausführliche Anamnese. „So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.“
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