Auch medizinisches Personal und Pflegekräfte sollen eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten. Noch in dieser Woche soll das Ausstellen von Impfzertifikaten für solche Booster möglich sein. Außerdem soll die Ständige Impfkommission (Stiko) prüfen, ob Grippe- und Coronaimpfung parallel verabreicht werden können. Dies hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen.
„Neben Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen wird den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt“, heißt es im GMK-Beschluss.
Auch Apothekenmitarbeiter:innen könnten demnach einen Anspruch haben: „Eine Auffrischimpfung kann darüber hinaus sofort in Erwägung gezogen werden bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z. B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams), sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.“
Darüber hinaus sind Auffrischimpfungen für über 60-jährige Personen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ vorgesehen. „Der Nutzen einer vorsorglichen Auffrischimpfung für diese Personengruppe, für die ein hohes risiko für schwere Verläufe bei einer Covid-19 Infektion besteht, ist bereits hinreichend belegt.“ Die neuen Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen wurden laut GMK auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“ gefasst.
Auch im digitalen Impfpass sollen Auffrischungsimpfungen eingetragen werden können. Die technische Umsetzung befinde sich in der finalen Phase und werde im Laufe dieser Woche nutzbar sein.
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