Apotheker Dietmar Frensemeyer wurde wegen der Sofort-Abgabe eines nicht-rabattierten Antibiotikums retaxiert – trotz Sonder-PZN. Der DAK fehlte die Begründung. Inzwischen ruderte die Kasse zurück und erklärte, ihr sei ein Fehler unterlaufen. Antibiotika mit einem Sonderkennzeichen bezüglich Akutversorgung würden nicht beanstandet.
Im Sommer sorgte die DAK für Aufsehen, weil sie Apotheker retaxierte, die ihre pharmazeutischen Bedenken angeblich nicht ausreichend begründeten.Die Kasse pochte auf separate Hinweise zusätzlich zur Sonder-PZN. Anfang Dezember lenkte sie ein: Es würden keine Rezepte mehr retaxiert, bei denen der Apotheker pharmazeutische Bedenken geltend gemacht habe, sofern dafür eine Begründung vorliege.
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