Notdienstfonds

Hunderte Apotheken werden geschätzt

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Berlin -

Die Höhe der Notdienstpauschale steht fest – wird aber noch nicht verraten. Der Nacht- und Notdienstfonds hat jetzt alle Zahlen zu den abgegebene Rx-Packungen und den geleisteten Notdiensten. Allerdings haben nicht alle Apotheken die Daten geliefert. Mehr als 800 Apotheken wurden deshalb geschätzt.

Heute werden an rund 20.000 Apotheken die sogenannten Verpflichtungsbescheide verschickt. Darin steht, welche Summe die Apotheke an den Notdienstfonds abführen muss – pro abgegebenem Rx-Arzneimittel 16 Cent.

Bei GKV-Rezepten haben die Rechenzentren die Summe selbstständig an den Fonds überwiesen, für Privatversicherte mussten die Apotheken vorab eine Selbsterklärung abgeben. Die Überweisung läuft laut Gesetz dann immer über die Rechenzentren.

Allerdings haben mehr als 800 Apotheken keine oder unplausible PKV- und Selbszahler-Daten geliefert. Die meisten davon hatten ihr Rechenzentrum dabei bislang nicht eingebunden.

Die betroffenen Apotheken bekommen in der kommenden Woche entsprechende Schätzbescheide. Parallel werden sich die Rechenzentren mit den Apotheken in Verbindung setzen, um die Beträge einzuziehen. Die Apotheken können nicht direkt an den Notdienstfonds überweisen.

Bei der Quote der fehlenden Daten gibt es beträchtliche regionale Unterschiede: Während in Brandenburg nur sechs Apotheken nicht oder nicht korrekt gemeldet haben, war es in Hessen mehr als jede zehnte Apotheke.

Liefert die Apotheke keine Daten, darf der Notdienstfonds den Wert schätzen. Der Fonds kann zudem bis zu 500 Euro Mahngebühr kassieren, wenn die Apotheke keine oder unplausible Angaben macht.

Wie man mit den betroffenen Apotheken umgeht, wird der Geschäftsführende Vorstand des DAV am kommenden Dienstag entscheiden. Ob oder in welcher Höhe eine Gebühr verhängt wird, muss der Fonds auch mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abstimmen, das die Rechtsaufsicht hat.

Berechnet wird die Notdienstpauschale erstmals für die Monate August und September. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass sich das System noch einspielen muss: So hätten einzelne Apotheken nur die Anzahl Rx-Arzneimittel gemeldet, die während des Notdienstes an Privatpatienten abgegeben wurden, heißt es beim Fonds.

Bei den zum Teil per Hand ausgefüllten Sonderbelegen sei dann etwa eine „0“ eingetragen worden. Demnach hätte die Apotheke im gesamten Abrechnungsmonat jedoch kein einziges PKV-Rezept bedient. Bei den vorgenommenen Schätzungen hat sich der Fonds an den zu Lasten der Kassen abgerechneten Arzneimitteln orientiert.

Von der Anzahl der insgesamt abgegebenen Rx-Arzneimittel hängt letztlich auch die Höhe der Notdienstpauschale hängt ab. Nach Abzug der Verwaltungskosten wird die Summe durch die Anzahl der insgesamt geleisteten Notdienste geteilt. Diesen Pauschalbetrag erhalten dann die Apotheken.

Den exakten Betrag will der DAV noch nicht verraten. Die Pauschale wird dem Vernehmen nach über 200 Euro pro Notdienst betragen. In den kommenden Monaten dürfte der Wert steigen, da der Fonds per Gesetz verpflichtet ist, Rückstellungen zu bilden.

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