„Plausibilität nur Zweitmeinung“

Narz: Werden Rabattverträge geprüft?

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Berlin -

Helge Hagedorn von der Phoenix-Apotheke in Jembke ist unzufrieden mit seinem Rechenzentrum. „Wir sollen monatlich eine Gebühr für das Narz/AVN zahlen, bekommen aber im Gegenzug keine verlässliche Leistung.“ Dort kontert man: Die Prüfung auf Plausibilität stelle immer nur eine Zweitmeinung dar.

Im Juli hatte die Apotheke eine Verordnung über einen Betablocker beliefert. „Es stand ein Propanolol drauf, wir haben das Rezept beliefert und in die Abrechnung gegeben“, erklärt Hagedorn. „Von der Krankenkasse haben wir dann kürzlich eine Retaxation erhalten, in der bemängelt wird, dass wir nicht das gültige Rabattpräparat abgegeben hätten.“

Das Problem: „Durch das Narz haben wir diesbezüglich bei der Abrechnung im Juli 2024 keine Meldung erhalten, um diesen Umstand zu korrigieren“, so Hagedorn. Daraufhin fragt er sich nun, wie valide die Überprüfung der E-Rezepte durch das Rechenzentrum überhaupt war beziehungsweise ist, wenn Rabattverträge bis dato nicht berücksichtigt wurden. Mehr noch: „Wurde bis zu dem Zeitpunkt, als eine tatsächliche Überprüfung der Rabattverträge stattfand, bei dem Zusatzattribut ‚Rabattvertragserfüllung‘ dennoch immer ‚ja, abgegeben‘ hinterlegt?“

Hagedorn fragte bei einer Mitarbeiterin des Rechenzentrums nach und bat um eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme, wann eine Überprüfung der Rabattverträge bei den E-Rezepten durch das Narz vorgenommen werde. Die Antwort hat ihn überrascht. Laut Narz gab es im Juli „noch keine Rabattvertragsprüfung unsererseits“. Und weiter: „Diese wurde erst im 3. Quartal umgesetzt.“ Stattdessen wurde auf die Warenwirtschaft verwiesen: „Die Zusatzattribute werden in der Software ihres Kassensystems gesetzt.“

Nur eine Zweitmeinung

Was die Überprüfung durch das Narz überhaupt bringe, wenn nicht einmal Rabattverträge berücksichtigt würden, fragte Hagedorn. „Unsere Plausibilitätsprüfungen stellen immer nur eine Zweitmeinung dar. Die sonstigen Prüfungen, wie zum Beispiel ob ein Rezept abrechenbar ist, wurden durch die fehlende Rabattvertragsprüfung nicht beeinflusst.“

Er zahle monatlich eine Gebühr in Höhe von etwa 80 Euro und erwarte dementsprechend eine Leistung, ärgert sich Hagedorn. „Zudem werden ständig die Gebühren erhöht.“ Mehr noch: „Ich bin darauf angewiesen dieses Tool zu benutzen, ich kann es mir nicht aussuchen.“

Die Kosten der Retaxation konnte Hagedorn mit seinem Warenwirtschaftsanbieter CGM abgleichen: „Man war so kulant, uns den Verlust zu erstatten, denn der Fall wurde genutzt um zu prüfen, ob das eigene System des Softwareanbieters richtig funktioniert.“

Hinweis auf Rabattvertrag

Auf Nachfrage bleibt das Rechenzentrum dabei: „Grundsätzlich prüfen wir selbstverständlich alle Arzneimittelrezepte auf die Einhaltung der Rabattverträge und geben unseren Mitgliedern sowie Kunden über unsere Systeme entsprechende Hinweise“, so ein Sprecher. „Ob und wann dieser Hinweis in der Apotheke beachtet wird, ist durch uns jedoch nicht zu beeinflussen, zumal die primäre Vorgabe zur Abgabe des korrekten Rabattvertragsartikels grundsätzlich durch das AVS (Apothekenverwaltungssytem / Warenwirtschaftssystem)vorgenommen wird.“

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