Impfstoffpreise

Hersteller kürzen Konditionen für Apotheken

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In wenigen Wochen kommen die Grippeimpfstoffe für die Saison 2011/2012 auf den Markt. Die Apotheken haben bereits vor Monaten bei den Herstellern ihre Einkaufskonditionen ausgehandelt; auch die Vergütung durch die Kassen steht. Doch jetzt wollen die Impfstoffhersteller kurzfristig ihre Lieferbedingungen noch einmal anpassen: Zur Begründung verweisen sie auf das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), nach dem die Impfstoffpreise auf europäische Referenzpreise abgesenkt werden.

Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben Abbott, Sanofi, Novartis und GlaxoSmithKline (GSK) bereits angekündigt, dass sie die vereinbarten Konditionen nicht halten können. Auch Ratiopharm/Teva soll an neuen Preisen arbeiten, die Apotheker sollen in den nächsten Tagen informiert werden.

Mit dem AMNOG will die Regierung bei Impfstoffen sparen: Die neuen Abschläge auf die Herstellerabgabepreise sollen Unterschiede zu europäischen Preisen ausgleichen. Dabei werden die Beträge für jeden Impfstoff einzeln verglichen. Maßgebend sind die Abgabepreise in den vier EU-Staaten Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien, gewichtet nach Umsatz und Kaufkraft. Der Referenzpreis soll vom Hersteller selbst ausgerechnet werden.

Monatelang wurde über Einzelheiten gestritten - beispielsweise darüber, ob der neue Abschlag auch für Generikahersteller gilt, die ihren Impfstoff nur in Deutschland vertreiben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellte Anfang Juni klar, dass Hersteller keinen Abschlag zahlen müssen, wenn sie den jeweiligen Impfstoff weder selbst noch über wirtschaftlich verbundene Unternehmen im Ausland anbieten.

Trotzdem dürften auch diese Hersteller ihre Preise anpassen müssen: Denn bei einem allzu großen Abstand wird ansonsten das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen unterlaufen. Das BMG hatte gegenüber den Herstellern betont, dass die Kassen keine unwirtschaftlichen Preise erstatten dürfen.

Der GKV-Spitzenverband hat bereits Details zur Umsetzung veröffentlicht. Demnach müssen die Unternehmen ihre Referenzpreise bis zum 1. August an die Kassen melden, Details zur Berechnung sollen beigefügt werden. Die Abschläge sind rückwirkend zum 1. Januar zu entrichten und sollen analog zum Herstellerrabatt durch die Rechenzentren eingezogen werden.

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