Kommentar

Die Gefahr der Rabatt-Skonto-Schlacht

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Berlin -

Die Großhändler haben es in der zweiten Jahreshälfte gemeinsam geschafft, die „Rabattschlacht“ zu beenden – viele Apotheken haben schlechtere Konditionen als vor einem Jahr. Doch nach Rabattkürzung und neuen Gebühren haben die Großhändler einen weiteren Hebel entdeckt. Früh im neuen Jahr wollen sie dem Vernehmen nach das Thema Skonto angehen. Doch das Spiel kann gefährlich werden.

Mit dem AMNOG hat der Gesetzgeber den Großhandelsrabatt auf 3,05 Prozent gedeckelt. Aus ihrer fixen Marge von 70 Cent dürfen die Großhändler keine Rabatte gewähren, damit sich auch der Transport sehr günstiger Arzneimittel noch lohnt. Unberührt von dieser Honorarreform sind Skonti. Wer seine Rechnung schnell bezahlt, kann bis zu 4 Prozent Preisnachlass erhalten. Der Durchschnitt dürfte allerdings deutlich darunter liegen. Trotzdem wollen die Großhändler diese Schraube jetzt zurückdrehen.

Der Arzneimittelrechtsexperte Dr. Elmar Mand hat in einem Aufsatz auf die Preisbindung verwiesen. Diese dürfe nicht durch „unechte Skonti“ umgangen werden – dem Preisnachlass müsse immer eine adäquate Leistung gegenüberstehen. In Zeiten eines extrem niedrigen Zinsniveaus hält Mand Skonti von mehr als 1 Prozent für schwer vermittelbar.

Auch wenn weder Gerichte noch der Gesetzgeber bislang in diese Richtung gedacht haben, könnten die Großhändler und ihr Verband Phagro auf dieser Basis einen neuen Lobbyvorstoß unternehmen. Überlegungen hat man sich schon im Frühjahr gemacht: Vereinzelt hatten Außendienstmitarbeiter angekündigt, keine Skonti mehr gewähren zu dürfen, wenn das Anti-Korruptionsgesetz komme. Der Preisnachlass könnte als versteckter Rabatt gewertet werden und damit unzulässig sein, hieß es.

Noweda-Chef Wilfried Hollmann hatte in einem Appell an seinen Vertrieb in dasselbe Horn gestoßen: „Skonto auf den Umsatz ist Rabatt gleich zu setzen und damit ein eindeutiger Verstoß gegen die Preisspannverordnung“, heißt es in einem internen Schreiben von Ende Februar.

Diese Interpretation geht sicherlich zu weit. Denn solange dem Preisnachlass eine Leistung gegenübersteht – die frühe Zahlung – ist sie eben nicht als Rabatt zu werten. Spannend wird aber die Frage, ab welcher Höhe der Gesetzgeber hellhörig wird. Die Anknüpfung an das Zinsniveau wäre aus Sicht der Apotheken schlecht. Denkbar sind aber ebenso eine Anknüpfung an Überziehungszinsen oder schlicht an marktübliche Werte – 2 bis 3 Prozent Skonto wären dann unproblematisch. Im Textilhandel etwa sind sogar 4 Prozent Standard.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hatte sich beim Deutschen Apothekertag (DAT) über die Großhandelskonditionen geäußert. Der Gesundheitspolitiker könnte sich zum Beispiel eine weitere Kürzung der gesetzlichen Margen vorstellen, mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung: Mit dem Geld könnten dann Leistungen der Apotheken in der Prävention oder anderen definierten Bereichen finanziert werden, so Spahn. Auch charmant: Etwas wegnehmen und damit eine Leistung finanzieren, die zusätzlich erbracht wird.

Auch das ist noch Zukunftsmusik. Beide Debatten deuten aber an, welche Gefahr für die Apotheken besteht: Die unternehmerische Freiheit wird immer weiter beschnitten, irgendwann hängen die Apotheken nur noch am „GKV-Tropf“. Das wäre nicht nur für die Apotheken – und damit auch die Großhändler – gefährlich, es würde auch der Effizienz des Systems schaden, wenn marktwirtschaftliche Anreize immer weiter in den Hintergrund treten. Wer keine Staatsapotheken will, sollte den Akteuren Spielräume lassen.

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