Schiedsstelle muss entscheiden

Grippeimpfungen: Honorarverhandlungen gescheitert

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Berlin -

In wenigen Wochen sollen die Apotheken ihren Kund:innen auch Grippeimpfungen anbieten können. Wie viel sie dabei abrechnen können, steht immer noch nicht fest. Jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden, wie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg mitteilt. Die Kassen widersprechen.

Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband konnten sich nicht auf Vorgaben zur Vergütung und Abrechnung einigen. Eigentlich sollte dies innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geschehen, doch nun muss eine Schiedsstelle innerhalb von einem Monat entscheiden.

Der GKV-Spitzenverband widerspricht: „Wir sind weiter in Diskussion und verhandlungsbereit“, so ein Sprecher. „Konkrete Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes sind entsprechend vorgetragen worden.“

Alle Apotheken können ab diesem Herbst Grippeimpfungen anbieten. Mit dem Pflegebonus-Gesetz wurde die Leistung aus Modellvorhaben in die Regelversorgung überführt. Im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung sollen flankierende Regelungen geschaffen werden. Das betrifft die Aufklärung der Patient:innen, Räume und Ausstattung sowie Personaleinsatz, Hygienemaßnahmen und Dokumentation.

Apotheken sind nicht verpflichtet, Impfungen gegen Influenza durchzuführen. Wenn doch, können Sie die Leistung Kund:innen ab 18 Jahren anbieten. Voraussetzung ist eine Schulung durch Mediziner:innen nach einem Curriculum, das wie bei der Covid-19-Impfung noch durch die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer festzulegen ist. Wenn bereits ärztliche Schulungen wegen Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung oder Covid-19-Impfung absolviert wurden, ist keine weitere nötig.

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