Sonder-PZN in falscher Reihenfolge

Formfehler: Impf-Rezepte gehen retour

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Berlin -

Seit einem Jahr darf in den Apotheken im Rahmen der Regelversorgung gegen Grippe geimpft werden. Für viele Apotheken ist das Angebot eher ein Service und Kundenbindungsfaktor als eine wirkliche Einnahmequelle. Trotzdem übernehmen einige Inhaber:innen das Impfen gerne und aus Überzeugung. So eigentlich auch Luzie Schmiz-Rölz, die in 11. Generation die Löwen-Apotheke in Trier betreibt. Doch die Bürokratie macht ihr einen Strich durch Rechnung.

Bedruckungsbeispiel für das Impfrezept
So sollen laut DAV die Impfrezepte bedruckt werden.Grafik: DAV

Schmiz-Rölz beschreibt sich selbst als „noch recht impfaffine Apothekerin“. Das könnte sich aber bald ändern, wenn der Aufwand drumherum das letzte bisschen Überzeugung frisst. Denn Gewinn werfe das Impfen ohnehin nicht ab: „Das Impfen in der Apotheke ist ein Verlustgeschäft. Die Termine sind aber konträr dazu über Wochen im Voraus schon ausgebucht“, so Schmiz-Rölz.

Neben dem insgesamt schon hohen Dokumentationsaufwand kommt nun auch noch das Rechenzentrum ins Spiel und moniert die Reihenfolge der Sonder-PZN auf den Impf-Rezepten. Diese seien in der falschen Reihenfolge nicht abrechenbar. „Da platzt einem doch der Kragen.“

Der Formfehler rund um die drei PZN Impfleistung/Dokumentation, Nebenleistung und den Impfstoff erzeugt nun also noch einmal Arbeit für die Apotheke, für die Inhaberin ist das ein großes Ärgernis. Noch befindet sich die Apotheke am Start ihrer Impf-Aktion, allzu viele Rezepte sind daher noch nicht zur Abrechnung rausgegangen.

Rechenzentrum ebenfalls unsicher

Zudem musste auch das Rechenzentrum erst intern klären, warum die Abrechnug der Impftrezepte scheiterte. Auch hier war man sich nach einigen Umstellungen durch die Krankenkassen nicht sicher, ob es an den PZN selbst oder der Reihenfolge scheiterte. Selbst der Landesapothekerverband (LAV) konnte der Inhaberin keine klare Aussage geben, wie sie sich verhalten solle. „Die PZN soll in Folge der Verordnung des Arztes erfolgen“, bekam sie als Antwort zurück ­– im Falle der Impfrezepte eine nutzlose Information. Nach der Klärung, dass es tatsächlich um die Reihenfolge der PZN ging, kann Schmiz-Rölz nun alle bisher erstellten Rezepte korrigieren.

Ihren Unmut über den Doku-Wahnsinn hat Schmiz-Rölz auch schon gegenüber der Abda und dem LAV kundgetan: „Wir werden hier mal wieder als Apotheken verfeuert, um ehrenamtlich an der Impffront mitzuhelfen“, schrieb die Inhaberin von Deutschlands ältester Apotheke an die Standesvertretung.

„Impfen ist reines Verlustgeschäft“

Im schnellsten Fall brauche sie für eine Impfung mit allem Drum und Dran 20 Minuten. Übernommen werden kann das nur von Approbierten, also den teuersten Angestellten und diese würden dann auch noch in der Kundenberatung fehlen. „Ich stehe hier und impfe, während in der Offizin die Schlange steht und die Kunden weglaufen, weil sie nicht schnell genug bedient werden. Eine Kraft im HV macht mir in der gleichen Zeit den sechsfachen Rohertrag, das Impfen ist ein reines Verlustgeschäft, wir sind hier quasi ehrenamtlich tätig.“

Das System kranke an dieser Stelle. Von einer Gleichstellung zur Impf-Abrechnung bei den Ärzten sei man hier noch weit entfernt. „Bitte sehen Sie zu, dass die noch impfwilligen Apotheken nicht an diesem Doku-Wahnsinn und dieser Unterbezahlung verzweifeln und aufgeben“, appelliert Schmiz-Rölz an Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening.

Möglich ist die Grippeschutzimpfung in der Apotheke als Regel- und als Satzungsleistung zulasten der GKV. Bei der Abrechnung müssen mehrere Dinge beachtet werden, wie zum Beispiel die Sonder-PZN. Apotheken erhalten für die Impfleistung und Dokumentation 7,60 Euro. Für die Nebenleistung – Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und zum Ausgleich anfallender Verwürfe – können 2,40 Euro in Rechnung gestellt werden. Außerdem kann der Impfstoff als Fertigspritze mit oder ohne Kanüle zuzüglich 1 Euro abgerechnet werden.

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