Erstattungspreise

HAV warnt vor Lagerwertverlusten

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Berlin -

Wenn die Große Koalition ihr Pharmapaket noch durchbringt, bleibt das Preismoratorium auch im neuen Jahr bestehen. Wegfallen wird hingegen der erhöhte Herstellerabschlag von 16 Prozent, der künftig 7 Prozent betragen soll. Die Apotheken sind von der Anpassung zum Jahreswechsel zwar nicht unmittelbar betroffen. Trotzdem könnten infolgedessen bei einigen Arzneimitteln erhebliche Lagerwertverluste entstehen. Der Hessische Apothekerverband (HAV) rät Mitgliedern, ihre Lager zu überprüfen.

Betroffen sind Arzneimittel, für die in den vergangenen Jahren ein Erstattungspreis ausgehandelt wurde. Bei den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband konnten die Hersteller den Zwangsrabatt zur Verhandlungsmasse machen.

Bei Brilique (Ticagrelor), dem ersten Präparat, für das ein Erstattungspreis festgelegt wurde, gewährt AstraZeneca beispielsweise 24 Euro Rabatt. Das entspricht 19 Prozent des Listenpreises. Da allerdings der Herstellerrabatt durch den neuen Nachlass abgelöst wurde, gibt es für die Kassen de facto nur 3 Prozent mehr Rabatt.

Auch bei Edurant (Rilpivirin) und Incivo (Telaprevir) von Janssen-Cilag, Victrelis (Boceprevir) von MSD, Gilenya (Fingolimod) von Novartis und Vyndaqel (Tafamidis) von Pfizer wurde der Herstellerabschlag eingepreist.

Bei Jevtana (Cabazitaxel) von Sanofi-Aventis, Zytiga (Abirateronacetat) von Janssen-Cilag und Rapiscan (Regadenoson) von RapidScan hingegen wird beispielsweise weiterhin der 16-prozentige Abschlag abgezogen. Zusätzlich gibt es Rabatte von 5, 10 beziehungsweise 23 Prozent.

Je nach Ausgestaltung der Vereinbarungen könnten geringfügige Lagerwertgewinne oder erhebliche Lagerwertverluste entstehen, so der HAV. Wird zum Jahreswechsel ein neuer Erstattungspreis festgelegt und der Einkaufspreis ermäßigt, ist die Ware weniger wert. Die Apotheken hätten dann zu teuer eingekauft.

Bei sehr teuren Arzneimitteln könnten die Lagerwertverluste sogar im vierstelligen Euro-Bereich liegen, warnt der HAV. Bei welchen Präparaten eine Änderung des Erstattungsbetrags oder des Apothekenverkaufspreises genau zu erwarten ist, ist dem Verband noch nicht bekannt.

Der HAV empfiehlt Apothekern zu prüfen, welche Arzneimittel mit Erstattungsbetrag noch in der Apotheke vorrätig sind, und bei der Lagerhaltung die möglichen Veränderungen beim Lagerwert zu berücksichtigen.

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