Apothekenbetriebsordnung

BVKA: Gleiche Standards für Stellen und Verblistern

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Dem Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) gehen die Vorgaben des Entwurfs für die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beim Verblistern nicht weit genug. Der Verband kritisiert, dass die Qualitätsstandards ausschließlich auf das maschinelle Verblistern beschränkt blieben. Die händische Verblisterung und das Stellen kämen dagegen nicht vor. „Diese unterschiedlichen Standards sind für uns weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt“, sagt der stellvertretende BVKA-Vorsitzende Detlef Steinweg.

Laut Steinweg müssen stets die gleichen Anforderungen der Arzneimittel- und Patientensicherheit gelten. Dazu gehöre auch, dass Arzneimittel nur geteilt werden dürfen, wenn die entsprechende Wirkstoffstärke nicht im Handel erhältlich und eine Teilung unter Wahrung der pharmazeutischen Qualität möglich seien: „Diese Anforderung muss klar in der ApBetrO verankert werden“, fordert Steinweg. Bislang soll im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems festgelegt werden, in welchen Fällen Tabletten mit einer Bruchrille geteilt werden dürfen.

Grundsätzlich begrüßt der BVKA die neuen Anforderungen an die maschinelle Verblisterung als sinnvolle Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Lockerung der Verpflichtung zur Raumeinheit sei ein „längst überfälliger Schritt“. Positiv bewertet der Verband zudem, dass das Anmieten von Lagerräumen in Krankenhausapotheken weiterhin verboten sein soll - dies soll laut Entwurf künftig auch für Heime gelten.

Kritisch sieht der BVKA dagegen die Verschärfungen der Defektur-Bestimmungen: Die Pflicht zur analytischen Prüfung des selbst hergestellten Endproduktes sei unter Qualitätsgesichtspunkten überflüssig und in vielen Fällen wirtschaftlich unerfüllbar. Die Defektur müsse als verlängerte Rezeptur erhalten bleiben.

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