Anerkennung ausländischer Apotheker

Approbierte verloren: Inhaber beklagt langsame Behörde

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Berlin -

In vielen Apotheken warten Inhaberinnen und Inhaber auf personelle Unterstützung. Mitunter setzen sie auf Fachkräfte aus dem Ausland. Doch für eine Anstellung bedarf es einer Genehmigung samt Fachsprachenprüfung. Diese kam im Fall von Andreas Grünebaum aus Hessen über Monate nicht, weshalb er einen potenziellen Angestellten verlor. Das zuständige Landesamt erklärt sich.

Grünebaum betreibt gemeinsam mit seiner Frau drei Easy-Apotheken in Hessen. Eines seiner größten aktuellen Probleme ist der Fachkräftemangel. „Ich habe erhebliche Schwierigkeiten, Personal zu bekommen. Ich suche zusätzliche Apotheker, auch um unabhängiger zu werden.“ Ein Hindernis waren zuletzt nicht nur fehlende Bewerbungen – denn die Grünebaums hatten zwei potenziell interessierte Kandidat:innen. Jedoch kamen diese nicht aus Deutschland, sondern aus Drittländern.

Monatelanges Warten auf Behörde

Ein Approbierter aus Chile war bei ihm als Apotheker unter Aufsicht tätig. Er stellte einen Antrag auf eine deutsche Approbation und wollte die Fachsprachenprüfung ablegen. Da er sehr gut Deutsch gesprochen habe, sollte dies laut Grünebaum kein Problem darstellen. Doch es kam anders. Denn er habe zunächst erst Wochen, dann Monate auf eine nötige Bescheinigung des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) gewartet.

„Ich habe extra eine Stelle für ihn freigehalten“, sagt der Apotheker. Auch einen Termin bei der Kammer für die Prüfung habe es bereits gegeben. Doch das Amt habe auf sich warten lassen. Nach fünf Monaten habe der Apotheker unter Aufsicht „entnervt“ gekündigt.

Der Inhaber blieb verärgert zurück. Als sich jüngst erneut eine Apothekerin aus einem Nicht-EU-Land bei ihm bewarb, erfuhr er im Bewerbungsgespräch, was das HLfGP angeblich über die Situation innerhalb der Behörde preisgab. Die Frau aus Syrien habe bereits den Sprachnachweis in der Tasche gehabt und war schon in deutschen Apotheken tätig. Als sie beim Landesamt in Hessen wegen der Approbationsanerkennung angefragt habe, hätte man geantwortet, sie solle es lieber in einem anderen Bundesland versuchen. Es gebe tausende Anträge und zu wenig Mitarbeitende.

Grünebaum war geschockt, als er diese Information erhielt. „Wir haben ein enormes Problem, Fachkräfte zu finden und da sind welche, die direkt anfangen könnten.“ Dass es sich aus bürokratischen Gründen so in die Länge ziehe, sei ein Unding.

Dem HLfGP zufolge befinden sich in Hessen aktuell 185 Anträge in der Bearbeitung. „Zu dem von Ihnen geschilderten Einzelfall können wir ohne nähere Angaben leider keine Angaben machen“, sagt eine Behördensprecherin. „Grundsätzlich geben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solche Auskünfte nicht. Anträge in Hessen werden weder pauschal abgelehnt noch Antragstellende an andere Bundesländer verwiesen.“

Landesamt: So zügig wie möglich

Beim Landesamt betont man, dass die Gewinnung von Fachkräften für den hessischen Gesundheitssektor ein großes Anliegen sei. „Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege arbeiten mit Nachdruck daran, alle Anträge so zügig wie möglich zu bearbeiten“, so die Sprecherin. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen könne jedoch variieren, da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweise.

Zudem gebe es zeitliche Unterschiede in der Bearbeitung von Anträgen, abhängig davon, ob sie aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land stammten. „Zu Verzögerungen kann auch führen, dass die Anträge nicht vollständig eingereicht werden und Unterlagen von uns nachgefordert werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis einer bestandenen Fachsprachenprüfung nicht ausschlaggebend ist für die Antragsbearbeitung.“

Mitunter warten die Anwärter noch länger. Nach knapp zwei Jahren verlor Fatma Balla die Geduld. Ihre italienische Approbation erhielt sie im Dezember 2022, doch in Deutschland stellte man ihr die Urkunde nicht aus. Mittlerweile hat sie der öffentlichen Apotheke den Rücken gekehrt und ist in die pharmazeutische Industrie abgewandert. Es gab auch Anwärter, die wieder ausreisen mussten, weil die Behörden nicht schnell genug reagierten.

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