Apothekenbetriebsordnung

Apothekenbote soll beraten

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Die Zustellung von Arzneimitteln durch Apotheken soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) künftig nicht mehr nur im Einzelfall, sondern generell möglich sein. Der Bote muss zum Apothekenpersonal gehören und soll im Zweifelsfall sogar beraten: „Sofern eine Beratung in der Apotheke nicht zuvor vorgenommen wurde, muss die Beratung durch das pharmazeutische Personal in Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgen“, heißt es im Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Die Auslieferung durch Boten sei „teilweise bereits geübte Praxis“. Einen in Zusammenhang mit der Arzneimittelabgabe erforderlichen Beratungsbedarf sieht das BMG insbesondere bei der Belierung von Aufträgen aus Rezeptsammelstellen.

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