Kommentar

Apotheken in der Abschlagsfalle

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Man kann den Richtern am Sozialgericht nicht vorwerfen, sie hätten sich nicht eingehend mit der Berechnung des Kassenabschlags beschäftigt. Schon in der Verhandlung waren alle Beteiligten einigermaßen konsterniert angesichts der bohrenden Detailfragen des vorsitzenden Richters. Spätestens bei der Urteilsfindung hatten sich die Sozialrichter so tief in das Thema eingegraben, dass sie fast ihre Rolle in dem Stück vergessen hätten: Nach der Exegese des Schiedsspruchs schlossen sie ihr Urteil mit eigenen Vorschlägen über die Höhe des Kassenabschlags.

Dass sie dabei auf das noch von Ulla Schmidt geplante Einsparpotenzial abzielen, ist nach den umfangreichen Zahlenspielen vielsagend. Denn diese Sichtweise ist eine sehr Politische. Sie erinnert an die Diskussionen um das AMNOG: Zuerst hatten Union und FDP einen Sparbeitrag für die Apotheken festgesetzt, dann musste dieser durch Drehen an den Schrauben erreicht werden. Die Worte „leistungsgerecht“, „inflationsbezogen“ oder „wirtschaftliche Betriebsführung“ fielen in diesem Zusammenhang nicht.

Einmal angenommen, die Kassen würden auch in den Folgeinstanzen gewinnen. Dann müsste die Schiedsstelle neu verhandeln, und eine Seite würde das Ergebnis womöglich wieder bis vor das Bundessozialgericht zerren. Dass die Sozialrichter kein Problem in einer solchen Verzögerung gesehen haben, ist für die Apotheker als Unternehmer wenig tröstlich.

Gestritten wird noch immer über den Abschlag 2009, der Zwangsrabatt für 2010 wird derzeit gar nicht verhandelt. Inhaltlich ist bei diesem Streit kein Ende in Sicht - jede Seite hat ihre Zahlen, ihre Statistiken und ihre Vorstellung davon, was angemessen ist. Die Kassenseite hat schon öffentlich bewiesen, dass es ihnen um Geld und nicht um korrekte Berechnungen geht. Anderes war das Angebot, die Klage gegen den Schiedsspruch fallen zu lassen, wenn die Apotheker einem höheren Abschlag für 2010 zustimmen, nicht zu verstehen.

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