Datenschutzbeauftragter

Apobank soll Fotografen ankündigen

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Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) soll künftig nicht mehr ohne Ankündigung die Häuser ihrer Kunden fotografieren. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Bank aufgefordert, ihre Mandanten vorab zu informieren, wenn Fotos von beliehenen Objekten angefertigt werden.

Ein Apothekerehepaar aus Niedersachsen war im März von einem Mitarbeiter der Apobank überrascht worden. Nach ihren Angaben hatte der Fotograf Aufnahmen von ihrem Privathaus gemacht und dabei ungefragt das Grundstück betreten. Nach einer fruchtlosen Beschwerde hatte der Kunde den Datenschutz eingeschaltet. Der Apobank zufolge hatte der Mitarbeiter nur von der Grundstücksgrenze aus fotografiert. Trotzdem hat sich die Bank ausdrücklich für den Zwischenfall entschuldigt.

Der Datenschutzbeauftragte kann nachträglich nicht klären, von wo aus die Fotos gemacht wurden. Grundsätzlich habe die Bank aber das Recht, das Haus zu fotografieren, schreibt er an Apobank-Kunden. Zur Ermittlung des Wertes der beliehenen Immobilie sei eine Besichtigung des Grundstücks vorgesehen. Um dies gegenüber der Bankenaufsicht belegen zu können, seien auch Fotoaufnahmen in Ordnung.

Da es sich aber um personenbezogene Daten handelt, hätte die Apobank den Kunden aufklären müssen, wer die Daten erhebt, und warum. „Dieser Unterrichtungspflicht ist die Apobank nicht umfassend nachgekommen“, so der Datenschutzbeauftragte. Der mit dem Apothekerehepaar geschlossenen Vereinbarung sei nicht zu entnehmen, dass Fotos von dem Haus angefertigt und gespeichert werden. Künftig soll die Bank vorher Bescheid sagen. Für den Kunden ist der Fall damit erledigt.

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