Augen auf bei der Bezeichnung

KN95 ist nicht FFP2

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Berlin -

Seit 15. Dezember können sich Risikogruppen kostenlose Atemschutzmasken in der Apotheke abholen. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um FFP2-Modelle handeln. Laut Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) dürfen auch vergleichbare Modelle, zu denen beispielsweise N95- oder KN95-Masken gehören, abgegeben werden. Dann muss die Apotheke dies aber auch genau kennzeichnen. Zwar ähneln sich die Prüfkriterien aller drei Maskentypen, gleich sind sie jedoch nicht.

Seit gut zwei Wochen geben die Apotheken FFP2-Masken an Risikopatienten ab. Diese Aktion läuft noch bis zum 6. Januar. In der zweiten Phase erhalten alle anspruchsberechtigten Versicherten zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine über je sechs Masken von ihrer Krankenkasse. Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) sieht keinen expliziten Maskentyp vor. So können laut Verordnung FFP2-Masken oder vergleichbare Maskentypen abgegeben werden.

Die Klassifizierung von partikelfiltrierenden Atemschutzmasken erfolgt in Deutschland in drei Gruppen. Wichtig ist, dass diese Masken nur vor Feststoffen schützen – zum Schutz vor Gasen und Dämpfen werden spezielle Vollmasken mit Filtereinheit benötigt. FFP steht für „Filtering Face Piece“. FFP2-Masken verfügen über ein Partikelrückhaltevermögen von mindestens 94 Prozent. Umgekehrt werden vom Träger nur rund 6 Prozent (zulässige Gesamtleckage von 8 Prozent) der ausgeatmeten Partikel an die Umwelt abgegeben. Diese Masken können Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen.

Vergleicht man FFP2- mit N95- und KN95-Masken, so wird deutlich, dass alle drei Maskentypen ein hohes Rückhaltevermögen haben und sich im Wert sehr ähneln. Die FFP2-Maske muss ein Rückhaltevermögen von 94 Prozent aufweisen, die N- und KN95-Masken ein Rückhaltevermögen von mindestens 95 Prozent. Beim Einatemwiderstand grenzt sich die FFP2-maske stark von den beiden anderen Varianten ab. Der Einatemwiderstand bei den FFP2-Masken ist am geringsten, das erhöht den Tragekomfort. Auch die Prüfmethoden der Masken ähneln sich, sind jedoch nicht identisch. Aus diesen Gründen muss die Apotheke darauf achten, wie die Masken beworben werden. Nur tatsächlich auf FFP2-Klassifizierung geprüfte Masken dürfen als solche verkauft werden.

N95 – Amerika

Die Maskentypbezeichnung N95 stammt ursprünglich aus den USA. Auch Kanada, Australien, Neuseeland und Japan nutzen die Bezeichnung und stellen Masken nach dem erforderlichen Standard her. Der zugehörige Standard 42 CFR Part 84 wurde vom National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) herausgegeben. Um die Masken mit deutschen Filterklassen zu vergleichen lässt sich sagen, dass N95-Masken im Wesentlichen den Anforderungen an FFP2-Masken entsprichen.

KN95 – China

Diese Masken sind nach den chinesischen Normen GB 2626-2006 „Respiratory protective equipment. Non-powered air-purifying particle respirator“ und GB 19083-2010 „Technical requirements for protective face mask for medical use” geprüft worden. Die Norm GB 2626-2006 hat eine Übergangsfrist bis Juni, dann gilt GB 2626 -2019. Als GB wird ein nationaler Standard bezeichnet, der bei der Produktherstellung zwingend eingehalten werden muss. In China werden insgesamt vier Maskentypen unterschieden: KN95, KN100 und KP95 sowie KP100. Die aktuell häufig aus China georderte Maske des Typs KN95 entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der amerikanischen N95-Masken.

Vor der Abgabe sollten die Apotheken die Masken auf folgende fünf Punkte überprüfen: Der Hersteller sollte mit Namen und Anschrift auf dem Umkarton aufgedruckt sein, auch das Maskenmodell und die Filterklasse sollten auf Karton und Maske aufgedruckt sein. Zusätzlich sollte der Hersteller auch auf dem zugehörigen Zertifikat genannt werden. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und vor allem dauerhaft auf der Schutzausrüstung angebracht sein. Bei Masken bedeutet das, dass jedes Modell einen Aufdruck vorweisen muss. Doch allein das Kennzeichen reicht nicht aus. Nach dem CE-Kennzeichen muss stets eine vierstellige Ziffernfolge aufgedruckt sein. Die DIN EN 149:2009-08 testet die Filterleistung von partikelfiltrierenden Halbmasken mit Aerosolen und muss ebenfalls auf dem Produkt zu finden sein.

 

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