Zum 1. Januar 2023 ist die PTA-Reform in Kraft getreten. Geändert hatte sich unter anderem die Prüfungsbewertung sowie die Wiederholungsmöglichkeiten bei Nichtbestehen. Es gibt jedoch einen Haken: „Der Jahrgang mit Ausbildungsbeginn im August 2022 steht im Niemandsland dieser Reform“, ärgert sich ein Auszubildender. Denn der gesamte theoretische und praktische Hauptteil falle bereits in das neue System. Dennoch: „Für uns gelten weiterhin ausschließlich die alten Prüfungsregelungen.“
Das PTA-Reformgesetz soll zur Modernisierung und Stärkung des PTA-Berufs dienen. Dazu wurden vor allem Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), im PTA-Gesetz (PTAG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) vorgenommen. Die Reform bringe „viele sinnvolle Verbesserungen mit sich“, findet ein PTA-Schüler, der an einer Schule in Sachsen-Anhalt lernt. „Zum Beispiel die 25 Prozent Vornotenregelung und die insgesamt drei Prüfungsversuche statt der bisher zwei Möglichkeiten.“
Dennoch gebe es ein gravierendes Problem: „Doch genau wir, der Jahrgang mit Ausbildungsbeginn im August 2022, stehen im Niemandsland dieser Reform“, ärgert er sich. „Unsere Ausbildung begann formal vor in Kraft treten der Reform, aber der gesamte theoretische und praktische Hauptteil fällt bereits in das neue System.“ Für die betroffenen Schüler:innen gelten somit weiterhin ausschließlich die alten Prüfungsregelungen.
Das bedeutet konkret:
„Für viele von uns hatte das bereits unmittelbare Konsequenzen“, stellt er klar. „Mit der Berücksichtigung der 25 Prozent Vornote wären unsere Prüfungsnoten teilweise deutlich besser ausgefallen. Einige hätten sogar ohne Wiederholung bestanden.“ Stattdessen mussten die angehenden PTA die Ausbildungszeit verlängern oder drohen durchzufallen – das läge allein am Startdatum der Ausbildung.
„Das ist aber noch nicht alles“, erklärt er. „Ein besonders absurder Fall betrifft diejenigen, die nun ein Jahr wiederholen müssen.“ Diese Schüler:innen schreiben die Prüfungen gemeinsam mit dem auf sie nachfolgenden Jahrgang, der bereits zu den neuen Bedingungen geprüft werde. „Trotzdem werden die Betroffenen weiterhin nach dem alten Recht bewertet.“ Es seien zwei Gruppen in einem Raum und es werde dieselbe Prüfung absolviert, „aber mit völlig unterschiedlichen Maßstäben“, ärgert sich der Schüler. „Das ist aus unserer Sicht pädagogisch und rechtlich nicht vertretbar.“
Ein großer Teil des Jahrgangs seien inzwischen Wiederholer. „Sei es wegen einer einzelnen Prüfung oder des gesamten Jahres“, erklärt er. „Wir haben bisher bewusst davon abgesehen, die Schulleitung direkt anzusprechen, denn es besteht unter uns große Angst vor möglichen Konsequenzen.“
Allerdings sei das Problem kein Einzelfall. „Es betrifft nicht nur unsere Schule, sondern alle PTA-Jahrgänge mit Ausbildungsbeginn im Jahr 2022 deutschlandweit. Es ist eine strukturelle Benachteiligung durch das fehlende Übergangsjahr“, stellt er klar.
Zur Einordnung: „In unserem Jahrgang sind über 40 Schüler:innen gestartet. Nicht einmal 20 haben den ersten Prüfungsabschnitt erreicht und von diesen haben am Ende nur rund sechs Auszubildende (etwa die Hälfte der letzten Etappe) auch die mündliche Prüfung nach dem Praktikum bestanden.“ Die Reform hätte hier vieles abgefedert, erklärt er.
Die Kammer wurde bislang nicht informiert. „Uns wurde mehrfach gesagt, dass die Apothekenkammern für uns nicht zuständig seien“, so der PTA-Schüler. „Erst durch den Bericht über die PTA aus Thüringen, die für ihren Abschluss gekämpft hat, wurden wir ermutigt, unser Anliegen öffentlich zu machen, um auf die Ungerechtigkeit hinzuweisen.“
Er hofft, dass es vielleicht so gelinge, einen Impuls an Kammern, Ministerien oder Ausbildungsstätten zu senden, um eine nachträgliche Einzelfallprüfung oder faire Härtefallregelung für diesen eindeutig benennbaren Übergangsjahrgang in Erwägung zu ziehen.