Die Arbeitszeit ist fester Bestandteil des Arbeitsvertrages. In Apotheken kommt zum Beispiel das flexible Jahresarbeitskonto zum Einsatz. Zum Jahresende muss das Konto bei ± Null stehen. Das System ist jedoch anfällig für Minusstunden an Feiertagen und sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen.
Das Jahresarbeitskonto sollte den Apothekenmitarbeitern Flexibilität bringen. Für Inhaber ist das Konto ein Instrument, um einen Mehrbedarf zu bestimmten Zeiten abzufedern. Angestellte müssen zum Jahresende lediglich das Guthaben oder den Malus ausgeglichen haben, denn die im Vertrag festgelegte Wochenarbeitsstundenzahl wird nicht in jeder Woche in vollem Umfang geleistet.
Laut Bundesrahmentarifvertrag variiert der geleistete Umfang für Teilzeitkräfte zwischen 75 und 130 Prozent. Bei einer 40-Stunden-Woche kann eine flexible wöchentliche Stundenzahl von 29 bis 48 Stunden vereinbart werden. Die tägliche durchschnittliche Stundenzahl beträgt bei einer Sechstagewoche 6,7. Der Apothekenangestellte erhält jedoch jeden Monat das Gehalt in vollem Umfang.
Ist der Angestellte im Urlaub oder krank, werden die schriftlich vereinbarten Arbeitszeiten in das Stundenkonto eingetragen. Auch für Feiertage wird die Zeit gutgeschrieben, die an dem freien Tag normalerweise gearbeitet worden wäre. In den Apotheken wurde jedoch in einigen Fällen nur ein Sechstel, also 6,7 Stunden für 40 Stunden pro Woche, für einen Feiertag gutgeschrieben. Somit machten Angestellte zum Teil an Feiertagen Minusstunden, andere wiederum Plusstunden.
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