Berlin - Das Jahresarbeitszeitkonto ermöglicht Apothekenangestellten und Inhaber:innen Flexibilität in puncto Arbeitszeit. Nach zwölf Monaten muss das Konto ausgeglichen sein und der/die Chef:in die geleisteten Stunden wöchentlich gegenzeichnen. Mehr noch: Laut Bundesrahmentarifvertrag muss der Dienstplan spätestens zwei Wochen vorher bekannt sein.
Vollzeit, Teilzeit, Krankheit und individuelle Wünsche: Beim Dienstplan müssen einige Dinge berücksichtigt und unter einen Hut gebracht werden. Schließlich sollen am Ende alle Mitarbeiter:innen zufrieden sein und weder Plus- noch Minusstunden anhäufen – auch wenn bei einem Jahresarbeitszeitkonto Flexibilität in puncto Arbeitszeit möglich ist.
Welche Vorteile bringt ein Jahresarbeitszeitkonto? Flexibilität ist das Stichwort. Und zwar auf Seiten von Arbeitnehmer:in und Chef:in. Denn Apothekeninhaber:innen haben die Möglichkeit, einen Personalmehrbedarf in beispielsweise Urlaubs- und Erkältungszeit abzufedern und im „Sommerloch“ im kleinen Team zu arbeiten. Auf jeden Fall sollte nach zwölf Monaten das Konto ausgeglichen sein, also bei ± Null stehen.
Das Jahresarbeitszeitkonto muss schriftlich geführt werden und für die Angestellten jederzeit einsehbar sein. Anhand der Aufzeichnungen muss deutlich ersichtlich sein, wie viele Plus- und Minusstunden aufgelaufen sind. Dabei ist eine regelmäßige Kontrolle unerlässlich: „Der Apothekeninhaber (oder sein Vertreter) zeichnet die geleisteten Arbeitsstunden wöchentlich gegen“, heißt es im Bundesrahmentarifvertrag.
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