Bundesrechnungshof

Sichtbezug: Apotheken stärker einbinden

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Berlin -

Laut Bundesrechnungshof (BRH) erhält nur die Hälfte der Opioidabhängigen eine Substitutionstherapie. Die bisherigen Maßnahmen seien wenig ambitioniert gewesen und weitgehend wirkungslos geblieben. Eine deutlich höhere Versorgungsquote wäre laut Stellungnahme möglich, wenn man die Apotheken stärker einbinde.

Die Schere zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten gehe zahlenmäßig immer weiter auseinander, so der BRH. Mit der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im Jahr 2017 sei das Ziel, die Versorgung zu erleichtern und zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen, nicht erreicht worden.

Mehrere Studien machten Fehlanreize im Vergütungssystem für die Versorgungsdefizite verantwortlich: „Die Vergütung ist an die tägliche Medikamentenabgabe gekoppelt, während die GKV ärztliche Gespräche und Koordination zu wenig honoriert.“ Die Studien kritisierten auch die sogenannte Konsiliarregelung, nach der Ärztinnen und Ärzte ohne suchtmedizinische Qualifikation nur wenige Patientinnen und Patienten substituieren dürften und sich eng mit suchtmedizinisch qualifizierten Kolleginnen und Kollegen abstimmen müssten. Stattdessen empfehle die Wissenschaft flexiblere Lösungen wie praxisübergreifende ärztliche Teams.

Gerade zu Beginn nähmen Opioidabhängige ihre Substitutionsmittel unter Aufsicht in der Arztpraxis ein. Der Sichtbezug sei zu niedrigeren Kosten aber auch in Apotheken möglich, wenn er ärztlich befürwortet werde. „Die GKV vergütet ihn aber nur, wenn Krankenkassen und Apotheken dafür in den Ländern Verträge geschlossen haben. Bis Ende 2024 gab es diese nur in zwei Ländern. Dabei sind Apotheken für viele Opioidabhängige besser erreichbar, der Sichtbezug damit niedrigschwelliger.“

Flächendeckender Sichtbezug sinnvoll

Ein flächendeckender Sichtbezug in Apotheken könnte laut BRH Ausgaben senken und ärztliche Strukturen entlasten. „Apotheken könnten Opioidabhängige zudem wohnortnah versorgen.“ Dass erst Verträge auf Landesebene geschlossen werden müssten, sei nicht sachgerecht: „Der Apotheken-Sichtbezug ist versorgungspolitisch sinnvoll und sollte bundesweit vergütet werden.“ Daher solle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den GKV-Spitzenverband beauftragten, hierfür eine bundesweit geltende Vergütungsvereinbarung zu schließen. Dies würde helfen, ärztliche Strukturen zu entlasten. Falls notwendig, sollte das BMG dazu eine gesetzliche Änderung initiieren.“

Das Argument, dass Substitutionsmittel in den illegalen Markt gelenkt werden könnten, lässt der BRH nicht gelten: Man habe nicht empfohlen, mehr Opioidabhängigen unbeaufsichtigt Zugang zu Substitutionsmitteln zu ermöglichen. Vielmehr erwarte man verbesserte Bedingungen für einen Sichtbezug.

Hohe Drogentodeszahlen und rückläufige Behandlungskapazitäten in der Substitutionstherapie bleiben laut BRH besorgniserregend. Das BMG müsse endlich die Steuerungsverantwortung übernehmen und ein Gesamtkonzept mit konkreten Zielen und Fristen entwickeln. „Alle für die Substitutionstherapie verantwortlichen Akteure sollte es zu einer gemeinsamen Umsetzungsvereinbarung bewegen. Dies würde die Versorgungsdefizite zielgerichtet abbauen.“ Denn: „Eine höhere Versorgungsquote ist nicht nur notwendig, um das Leid der Opioidabhängigen zu lindern. Sie ist auch wirtschaftlich sinnvoll.“

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