Selbstständigkeit

Schwesig: Ausweitung des Mutterschutzes

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Berlin -

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will auch Frauen, die privat versichert sind und als Selbstständige arbeiten, über den Mutterschutz finanziell absichern. „Ich möchte, dass selbstständige Frauen, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen auch, von der Reform des Mutterschutzgesetzes profitieren“, sagte Schwesig. Zuerst hatte die „Rheinische Post“ über die Pläne berichtet.

Der Mutterschutz gilt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Frauen, die als Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, sollen künftig auch während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) bekommen, erläuterte Schwesig.

Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte der Rheinischen Post: „Wir werden das Versicherungsvertragsgesetz so anpassen, dass die PKV künftig verpflichtet ist, Frauen einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten“. Die notwendigen Änderungen sollen in Kürze dem Bundestag vorgelegt werden.

Bereits im Frühjahr hatte Schwesig eine Reform auf den Weg gebracht, wonach Mutterschutz künftig auch von Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in Anspruch genommen werden kann. Das Gesetz ist noch in der parlamentarischen Beratung. Am kommenden Montag gibt es dazu im Bundestag eine Anhörung.

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