Rezeptformular

KBV will Vornamen streichen

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Berlin -

Vorname und Telefonnummer des verschreibenden Arztes müssen seit zwei Monaten aufs Rezept. Das ärgert nicht nur Apotheker, sondern auch Ärzte: Regina Feldmann, Vorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), bezeichnete die neue Pflicht als „Riesenproblem“ – insbesondere für Gemeinschaftspraxen, die doch eigentlich gefördert werden sollten. Daher versuche man nun, eine Lösung zu finden und die Vorgabe wieder zu streichen.

Die Folgen der Neuregelung wurden im Rahmen einer Analyse von Bürokratie in Arztpraxen diskutiert. Laut der Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in Auftrag gegeben hatte, sind für die Bearbeitung von Informationspflichten durchschnittlich 96 Manntage pro Praxis nötig.

Besonders kritisch sieht Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die neuen Vorgaben für das Rezept. Bei Gemeinschaftspraxen werde die Erfordernis von Vornamen zum Problem, da der vorgesehene Platz auf dem Rezept nicht ausreiche. Für eine Verbesserung hält Kriedel die Neuregelung ohnehin nicht: „Das hätte man weglassen können“, ist er überzeugt.

Feldmann stimmte ihm zu: „Es verbessert die Versorgung nicht, aber es ist eine Vorgabe der EU“, so ihr Fazit. Doch damit will sich Feldmann nicht zufrieden geben. Sie fordert eine Ausnahmeregelung für Rezepte in Deutschland und sieht sich auf einem guten Weg: „Wir sind in engem Kontakt mit dem BMG“, so die KBV-Vorsitzende. Ausnahmen von EU-Recht sind dann möglich, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist.

Ausländische Rezepte müssen bereits seit Oktober 2013 in allen EU-Staaten anerkannt werden. Im Mai 2014 stimmte der Bundesrat der Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu: Deutsche Rezepte, die zu dem Zweck ausgestellt werden, im Ausland eingelöst zu werden, müssen schon heute Vorname, Telefon- oder Faxnummer sowie eine E-Mail-Adresse des Arztes enthalten. Im Dezember wurden die Vorgaben für deutsche Rezepte entsprechend angepasst.

Feldmann ist optimistisch, die neuen Vorgaben wieder streichen zu können. Schließlich seien besonders Gemeinschaftspraxen betroffen, die aber gewünscht seien. „Wir sind sicher, dass uns das BMG hilft“, so Feldmann.

Für die Apotheken wäre das sicherlich eine Erleichterung. Inzwischen haben zwar die meisten Praxen die Angaben auf den Rezepten angepasst – Kliniken und Gemeinschaftspraxen bereiten aber mitunter noch Probleme. Unvollständige Rezepte müssten allerdings in den Praxen korrigiert werden. Die Apotheker stehen daher vor der Wahl, die Patienten zurückzuschicken, selbst in die Praxen zu gehen oder eine Retaxation zu riskieren.

Immerhin: Noch bis Ende September wollen viele Kassen auf Retaxationen wegen Fehlers im Arztstempel verzichten. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte angekündigt, sogar bis Ende März nicht retaxieren zu wollen. „Retaxierungen sind nicht zur Sanktionierung von kleinen Formfehlern gedacht, sondern sollen die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK.

Aus Sicht von Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), sind Retaxierungen bei Fehlen des Vornamens oder der Telefonnummer ohnehin unangebracht: „Die Angabe des Vornamens und der Telefonnummer des Arztes soll dazu dienen, die Arbeit der Apotheke einfacher zu machen – und nicht schwieriger.“

Retaxierungen der Krankenkassen bei unbedeutenden Formfehlern auf Rezepten dürften die Arzneimittelversorgung der Patienten nicht gefährden, warnte Becker. Dass die TK auf Retaxationen verzichten will, hält der DAV-Chef daher für „vernünftig“. „Alle Krankenkassen sollten das so handhaben.“

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